Hallo, habe bei EbayKlAnz einen Artikel gekauft und mit PayPal-Käuferschutz bezahlt. Käuferschutzantrag: Ware nicht erhalten! Nach der Warnmeldung von EbayKlAnz (Konto von anderem Nutzer missbräuchlich…..) habe ich telefonisch 1 Tag später per Telefon bei Ebay gemeldet, dass das Geld nicht ausbezahlt werden darf….Eine nette Mitarbeiterin verstand mein Anliegen….und der Antrag wurde gestellt... Der Verkäufer hat mir auch keinen Versandbeleg, wie abgesprochen geschickt. Kurz: Der Artikel wurde am 07.09. gekauft, mit PayPal am 07.09.22 bezahlt Der Versandbeleg beweist: der Artikel wurde bereits am 06.09. in Versand gegeben und am 07.09.22 (zur gleichen Stunde des Kaufes + Bezahlens) angeblich geliefert. Ich habe alle Beweise (Ebay, UPS…..) als Anlage bei der Fallmeldung schriftlich beigefügt Also 1 Tag vor Erstellen, Kauf und Bezahlung per PayPal bereits versendet. Am selben Tag des Kaufes und Bezahlung per PayPal geliefert = Beides unmöglich! Heute viel ich aus allen Wolken: Der Käuferschutz wurde abgelehnt: ".......müssen Ihren Antrag auf Käuferschutz bzw. Ihre Anträge ablehnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil wir Trackingdaten vom Händler erhalten haben, die belegen, dass die Ware geliefert wurde....." Ich habe alle Belege eingereicht die beweisen, dass der Verkäufer betrogen hat. Heute habe ich Einspruch eingelegt und nochmals schriftlich nachgewiesen, mit ZWEI Antworten von UPS Die Ware wurde an eine andere Adresse als meine geliefert Die Ware wurde NICHT an mich geliefert! Die als Nachweis vom Käufer angegebene Trackingnummer hat nur eine einzige Gemeinsamkeit mit mir nämlich: Der Wohnort! Sonst stimmt gar nichts. Heute habe ich mit einem "netten" PayPal-Mitarbeiter gesprochen, der mir zugesagt hat meinen Einspruch weiterzuleiten. Da ich mehr als 5 Nachweise: u.a. Warnmeldung Ebay, Versandbeleg der 1 Tag vor dem Kauf und der Zahlung durch Paypal bereits erstellt wurde, Zustellbeleg der zum gleichen Tag und Stunde, wie die Zahlung erfolgte "geliefert" wurde. usw. Nur wenn man einen einzigen Beleg gelesen hätte, hätte man den Betrug feststellen müssen. Da der "Entscheider" offensichtlich keinen meiner Beweise gelesen hat, befürchte ich, dass mein Einspruch ebenso im Sande verläuft. Für jede Hilfe wäre ich dankbar Gruß P.S. Hab jetzt die Seite gefunden, wo ich das Thema einstellen kann…kann beim anderen Post gelöscht werden…
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