Hallo, habe ebenfalls eine Ware vom Zustelldienst DPD nicht erhalten. Den Käuferschutzantrag habe ich fristgerecht gestellt. Jetzt erfahre ich per Telefon von Paypal, dass eine Ware auch als zugestellt gilt, wenn DPD meint sie auch zugestellt zu haben. Paypal vertraut also allein der "digitalen Zustellakte". Ein Übergabeprotokoll mit einem schriftlichen Empfangsbekenntnis durch mich liegt nicht vor. Aber wo bleibt dann der so gepriesene Käuferschutz? Danke für die Antworten, Frank.
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