Es kommt darauf an, wie der Fall verläuft. Am Anfang eines Konflikts haben Käufer und Verkäufer normalerweise bis zu 20 Tage sich auszutauschen oder beispielsweise gemeinsam darauf zu warten, ob noch eine Zustellung erfolgt. Wir können aber innerhalb dieser Zeit ab dem 8. Tag nach der Zahlung jederzeit zur Klärung eingeschalten werden. Ist das passiert, bekommt der Verkäufer normalerweise 10 Tage Zeit, sich zum Fall zu äußern. Geht es um nicht erhaltene Ware, besteht unsere Anforderung hierbei normalerweise darin, dass wir einen Versandnachweis möchten. Diese Zeit könnte man natürlich auch noch einmal ausreitzen. Wird allerdings kein gültiger Versandnachweis innerhalb der 10 Tage bereitgestellt, dann wird nach der Bereitstellung der anderer Infos für gewöhnlich auch nicht auf die Bearbeitung eines externen Nachforschungsauftrags gewartet. Wie @95stateofmind vor 7 Jahren schon gesagt hat, ist unsere Anforderung für den Verkäuferschutz eine online nachvollziehbare Sendungsnummer. Gibt es diese nicht und wir können daher den Versandverlauf nicht nachvollziehen, ist eine Klärung zu Gunsten des Verkäufers normalerweise auch nicht möglich. Clara
... View more