Hallo Zusammen, folgender, angenommener Sachverhalt: Kunde geht in die Werkstatt für TÜV und AU. Nicht bestanden, stattdessen wird festgestellt, dass der Diesel Partikel Filter defekt ist. Austausch für 2500€ + TÜV & AU. Bestanden. Nach 6 Monaten leuchtet die Motorkontrollleuchte, Fehler sagt, dass der Diesel Partikel Filter nicht mehr regeneriert. Also zur Werkstatt. AGR Ventil macht nicht auf, deswegen keine Regeneration. AGR tauschen. Kosten: 1000€. Nun habe ich ärger mit der Werkstatt (KFZ Ein-Mann-Meisterbetrieb), da ich sagte, vielleicht war im Frühjahr der DPF ja gar nicht kaputt, sondern direkt das AGR. Lange Rede, gar kein Sinn: bezahlt habe ich via Paypal Waren und Dienstleistungen. Was ist, wenn es das AGR nun doch nicht war, und in 2-3 Monaten doch wieder ein Defekt festgestellt wird, kann ich dann vom Käuferschutz gebrauch machen? Lieben Dank!
... View more