Hallo zusammen, Heute hat Paypal das Einzugsverfahren für den Restbetrag eingestellt, daher werde ich den Restbetrag nicht bezahlen. Bezüglich der Anzahlung, die ich bereits bezahlt habe, habe ich auch einen Kauferschutzantrag gestellt und gehe auch davon aus, dass ich das Geld zurückbekomme. In meinem Vertrag gab es eine spezielle Stornoklausel – bis 14 Tage vor Reiseantritt keine Stornogebühr –, ich habe gestern bereits eine schriftliche Stornierungsanfrage gesendet, auf die FTI noch nicht geantwortet hat. Es sind noch 33 Tage bis zur geplanten Reise, daher gehe ich davon aus, dass meine Reise bereits abgesagt ist. Außerdem hatte ich nur eine Hotelbuchung über FTI und habe keine staatliche Versicherung, daher denke ich, dass ich aufgrund meiner vertraglichen Rechte 33 Tage vor der Reise das Recht habe, meine Reise zu stornieren. Und jede Anforderung einer Stornierungsgebühr von FTI ist illegal, selbst wenn die Reise stattfindet. In solchen Fällen halte ich es für wichtig, was im Vertrag steht. Basierend auf meiner grundlegenden Rechtslogik denke ich, dass sich Ihre vertraglichen Rechte nach der Unterzeichnung nicht ändern, selbst wenn eine Unternehmensinsolvenz oder etwas anderes vorliegt. So lange rede kurzer Sinn, wenn Sie im Vertrag ein Rücktrittsrecht haben, halte ich es für richtig, Kauferschutz zu beantragen, anstatt Ihr Geld für eine Reise, die sehr unwahrscheinlich ist, an ein insolventes Unternehmen überweisen zu lassen. Wenn Sie anderer Meinung sind, teilen Sie mir dies bitte mit. Danke.
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