Selbes Problem sehe ich auch. Durch Angabe einer anderen Rücksendeadresse bei PayPal als der z.B. auf der eigenen Website hinterlegten Adresse könnte man, sollte dies tatsächlich so einfach sein den Käuferschutz aushebeln- was keinesfalls sein darf. Man hätte einen Nachweis über die entsprechende Rücksendung an die in den AGB des Unternehnens hinterlegte Rücksendeadresse, Nachweis über die Zustellung und den Erhalt- bei einem Käuferschutzfall im Anschluss könnte der Verkäufer einfach böswillig eine abweichende Adresse hinterlegt haben, ohne dass man als "Käufer" jemals davon gewusst hätte, da diese nicht bei der Eröffnung mitgeteilt wird. Durch so einen Trick, sollte so etwas jemals durchgehen, wäre Betrügern Tür und Tor geöffnet, das darf nicht sein. Ich denke hier ist aber auch PayPal gefordert, entsprechend legitime Nachweise zu akzeptieren und zugunsten des Käufers zu entscheiden, alles andere wäre ein Grund zur Klage ;).
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