Hallo, ein Käufer hat wegen eines fehlenden Teils an einer Lok, diese nach vielem hin und her an mich zurück geschickt und ich war froh, dass das fehlende Teil doch noch von mir eingesetzt werden konnte und habe die Lok nun umgehend an ihn geschickt. So weit, so gut - dachte ich jedenfalls. Nun aber reklamierte er einen angeblichen Defekt in einer zweiten, zum damaligen Zeitpunkt gekauften, Lok - nach über zwei Monaten! Da habe ich mich aber geweigert, der Käufer hat einen FALL eröffnet, ich habe die gesamte Kommunikation zur Verfügung gestellt, um Erklärung für die Entscheidung gebeten....Alles umsonst, ich muss den Kaufpreis ersetzen. Wo bleibt da der Verkäuferschutz? Oder gibt es den gar nicht? Grüße an die Commutity Barbara202309
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