Ich habe Privat auf ebay-kleinanzeigen eine gebrauchte Uhr ohne Zubehör verkauft. Auf meiner Anzeige habe ich explizit darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme, Garantien oder eine Sachmangelhaftung meinerseits ausgeschlossen sind, sobald der Käufer dem Kauf einwillig und bezahlt. Der Käufer hat in einer Nachricht auch gesagt, dass er das Inserat gelesen hätte. Nachdem die Uhr beim Käufer ankam, bemängelte dieser, dass die Uhr ihm nicht passen würde weil eine Uhrenglieder fehlen würden und daher sein Geld zurück haben möchte. Ich verwies ihn auf die Bedingungen des Kaufvertrages mit denen er einverstanden war und mit dem fehlenden Zubehör. Das Uhrenarmband gab es praktisch kostenlos dazu weil dieser in einem wirklich gebrauchten Zustand war, bezahlt wurde wirklich nur die Uhr an sich, weil diese auch europaweit sehr selten zu finden ist. Nun startete der Käufer einen Käuferschutz-Fall auf PayPal und darf den Artikel zurücksenden und ich muss den Kaufpreis erstatten. Wie kann das sein? Nach welchen Kriterien bemisst PayPal die Gewährleistung bei einem Privatverkauf, der vertraglich vereinbart worden war? Dass mir die gängigen Methoden außerhalb von Paypal zur Verfügung stehen, weiß ich, aber wieso werde ich als Verkäufer bei einem Privatverkauf nicht geschützt? Ich meine der Fall ist doch eindeutig?
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