Wir sind eine gemeinnützige GmbH und arbeiten auf Kinderkrebsstationen und im Hospiz. Wir konnten über Paypal mittlerweile einige Spenden generieren. Ich finde nun in der Datenschutzverordnung nicht den Passus, welcher regelt, inwieweit ich mit den Paypal-Spender:innen in Kontakt treten darf. Darf ich z.B. die Emailadresse nutzen, um mich für die Spende zu bedanken? Oder die Postadresse, wenn diese aufgeführt ist? Vielen Dank für die Hilfe.
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