Ich habe genau dasselbe Problem. Nur dass der Betrüger bei mir per DHL Express versendet hat. Ich habe glücklicherweise den Zustellnachweis von DHL erhalten können, der für die bei Paypal angegebene Sendungsnummer belegt, dass das Paket nicht an mich sondern an einen Kaufland versandt wurde. Jetzt kommt´s: Paypal entscheidet dennoch zugunsten des Verkäufers, da sie "Trackingsdaten vom Händler erhalten haben, die belegen, dass die Ware geliefert wurde". Natürlich nicht an mich. Das Gegenteil habe ich gegenüber Paypal belegen können. Trotzdem besitzt man beim folgenden Anruf die Dreistigkeit von einer validen Zustellung zu sprechen. Da konnte ich hundertmal auf den von mir eingereichten Beleg der Lieferung des Paketes mit der angebenen Trackingnummer an Kaufland verweisen. Als Antwort kam stets nur, dass ja die PLZ stimme. Tatsächlich gilt laut den Nutzungsbedingungen bereits die korrekte PLZ als korrekte Empfängeradresse, aber scheinbar sind sich die mit dem Fall befassten Herren und Damen noch nicht bewusst, dass der Gegenbeleg einer Zustellung an eine andere Adresse als die meine vor Gericht mit der Defintion einer Empfängeradresse als reine PLZ salopp gesagt den Boden aufwischt. Mindestens ist diese Passage der Nutzungsbedingungen unwirksam, wenn keine Möglichkeit eines Gegenbeweises (wie hier erfolgt) eingeräumt wird.
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