Guten Abend, ich habe ein (recht teures) Tablet bestellt, dies zunächst kaum benutzt und erst nach 2-3 Tagen festgestellt, dass die Lautsprecher unregelmäßig unangenehme Störgeräusche machen. Ich habe beim Händler gemäß §439 BGB (1) Austausch verlangt. (Käufer hat bei mangelhafter Ware im Normalfall freie Wahl zwischen Austausch und Reparatur). Der Händler hat dies verweigert. PayPal hat danach meinen Antrag auf Käuferschutz abgelehnt, offenbar, weil mir der Fehler nicht sofort aufgefallen war. Ich darf dazu sagen, dass ich Informatiker und im Umgang mit derartigen Geräten erfahren bin; ich weiß auch, was ich von diesen erwarten darf. Wenn ein Gerät nach wenigen Tagen und pfleglicher Behandlung (wie gesagt, sogar nur geringer Nutzung) solche Fehler zeigt, darf man davon ausgehen - und das tut der Gesetzgeber auch - dass der Mangel schon im Lieferzustand vorhanden war. Paypal behaart jedoch auf der Ablehnung. Der Händler ("Ich bin doch nicht blöd") ist, wie ich leider zu spät erfahren habe, für solch Geschäftsgebaren bekannt. Mittlerweile habe ich das Gerät auch eingeschickt, aber der Händler schickt es einfach zurück. Was kann ich hier noch tun? - danke
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