Hi, ein kleiner Exkurs in Kaufvertragsrecht. Ein Kaufvertrag kommt nach § 433 BGB zustande, wenn zwei Willenserklärungen (einer will verkaufen, der andere will kaufen) sich gegenüberstehen und decken (§ 106 ff. BGB). Ein solcher Betrag ist bindend für alle beteiligten Parteien. Es gilt der Rechtsgrundsatz der Vertragstreue "pacta sunt servanda" - Veträge sind einzuhalten. Man kann Verträge anfechten, wenn die Voraussetzungen (zB Nichtigkeit weil eine Partei geschäftsunfähig ist, weil eine arglistige Täuschung vorliegt usw.) vorliegen, dies ist im BGB ebenfalls kodifiziert. Ansonsten kann man einen Vertrag nicht einseitig rückabwickeln. Tut man es doch, wie es hier mit dem Käuferschutz und der fehlenden inhaltlichen Prüfung seitens Paypal möglich ist, verstößt man gegen den o.g. Rechtsgrundsatz. Dies ist eine unerlaubte Handlung. Gemäß § 823 entstehen aus dieser unerlaubten Handlung Schadensersatzansprüche, d.h. dass zB die Paypalgebühr eingefordert werden kann, Aufwände geltend gemacht werden können usw. Mit Abschluss des Vertrages wird ein Zug-um-Zug-Geschäft vereinbart, d.h. der eine schickt die Ware, der andere bezahlt. Damit ist der Betrag erfüllt. Wenn jetzt einer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dann befindet er sich gem. § 286 BGB in Verzug. Dieser Verzug kann wiederum Verzugszinsen nach § 288 BGB auslösen (5 % über Basiszins von aktuell -0,88% also 4,12 % Zinsen). Diese sind ebenfalls zum Schadensersatz hinzuzurechnen. Die §§ 612 und 623 sowie § 91 ZPO betreffen die Möglichkeit eines Anwaltes, auch in eigenen Angelegenheiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen zu dürfen. Ich muss als Anwalt also nicht erst einen Kollegen beauftragen sondern kann und darf mich selbst verteidigen und die hierfür entstehenden Kosten nach RVG ebenfalls ansetzen. § 240 StGB ist die Nötigung, da der unberechtigte Käuferschutzantrag dem Verkäufer ein empfindliches Übel zufügen kann (Das Paypalkonto rutscht ins Minus, schlechte Bewertung usw) und der § 263 StGB ist der Betrug, wenn man davon ausgehen kann, dass der Käufer weiß, dass der Käuferschutzantrag bewilligt wird, obwohl eigentlich keine rechtliche Grundlage vorliegen. BTW kann man sogar noch weiter gehen und Paypal durch Handeln und Unterlassen eine Komplizenschaft (Beihilfe zur Nötigung und Betrug) unterstellen, da ohne die Möglichkeit des ausufernden Käuferschutzes und der fehlenden inhaltlichen Prüfung des Vertragrechtes, es den Käufern zu leicht gemacht wird und ja sogar damit geworben wird. Links: Einfach mal die Paragraphen bei Google eingeben, dann findet man den Wortlaut... 😉 LG Alex
... View more