Liebe Community, ich ärgere mich derzeit über den Umstand, dass Paypal bei seinem Käuferschutz keine Prüfung vornimmt, die in den Richtlinien aber erwähnt sind. Konkret habe ich einen Artikel bei ebay verkauft, den der Käufer nicht in Betrieb nehmen konnte - es ging um Powerline-Geräte, die ja durchaus hin und wieder empfindlich reagieren auf die Gegebenheiten des Stromnetzes und anderer Geräte. Daraufhin hat der Käufer den Artikel eigeninitiativ an mich als defekt zurück gesandt, nachdem Hinweise meinerseits zur Inbetriebnahme gescheitert sind. Nach Erhalt des Artikels habe ich dessen Funktionsfähigkeit festgestellt und den Käufer darauf hingewiesen. Ich habe Screenshots zur Verfügung gestellt, aus denen die Einbindung des Artikels in mein Netzwerk hervorgeht. Der Käufer hat dann ohne weitere Kommunikation einen Käuferschutzfall bei Paypal aufgemacht. Paypal entscheidet nun zugunsten des Käufers und bittet mich um Rückerstattung des Kaufpreises. Ich habe Paypal unter Hinweis auf die Funktionsfähigkeit daher um Mitteilung gebeten, wie denn die Prüfung bei einem solchen Käuferschutzvorgang aussieht. Hier reicht offenbar eine schlichte Bemerkung des Käufers aus, um konkrete Hinweise des Gegenteils einfach beiseite zu wischen. Fraglich ist für mich dann aber, warum Paypal überhaupt eine inhaltliche Rückmeldung des Verkäufers vorsieht, wenn dieser Rückmeldung dann gar nicht nachgegangen wird. Paypal antwortet natürlich dünn, dass man entsprechend der Käuferschutzrichtlinie vorgeht - gerade die sieht aber eben eine Prüfung vor. Was hier nun geprüft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Paypal wird natürlich auch nicht zugeben, nicht zu prüfen, das würde ja nicht mit der Richtlinie übereinstimmen - das ist mir klar. Meine Frage daher: Gibt es ähnliche Erfahrungen und bestenfalls eine Lösungsmöglichkeit für solche Fälle? Ich finde das im Ergebnis schlicht unbefriedigend, auf einem Artikel sitzen zu bleiben und das als Rückgabe eines defekten Gerätes bewertet zu sehen. Viele Grüße!
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