Ein Käufer ist mit einem meiner Artikel, den ich auf eBay verkauft hatte, nicht einverstanden und hat den Käuferschutz zu Hilfe genommen. Demnach soll ich nun den gesamten Betrag an den Käufer zurückzahlen. Ich bin nicht willens, dies zu tun, da am Artikel nichts auszusetzen ist. Der Käufer behauptet das zwar, doch offenbar wird nicht überprüft, ob die Behauptung stimmt oder nicht. Wer schützt eigentlich die Privatverkäufer?? Darf PayPal den Betrag ohne mein Einverständnis von meiner Bank abbuchen?
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