Hallo Nick, Danke für die Antwort. So ist das also. Wir dachten irrtümlich, dass der Käuferschutz immer greift, wenn der Lieferant gegen geltendes Recht verstößt. Und mit der Rücknahmeverweigerung verstößt Lulu Views / Dehan ltd. ja eindeutig gegen das in §312 g geregelte Widerrufsrecht. Also haben wir gelernt, dass man bei unbekannten Versendern unbedingt nur bestellen sollte, wenn diese einen Kauf auf Rechnung ermöglichen anstatt mit Paypal zu zahlen. In unserem aktuellen Fall haben wir inzwischen die Polizei und unsere Hausbank eingeschaltet. Gruss Volker
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