Da der Käufer einen Konflikt über Paypal geöffnet hat, ist die Zahlung über PayPal mit "Ware bezahlen" erfolgt. Dann ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an die bei der PayPal-Transaktion angegebenen Adresse zu versenden, und zwar mit Sendungsnachweis. Wenn Du gegenüber PayPal keine Sendungsnummer angeben kannst, wird PayPal dem Käufer das Geld nirmalerweise erstatten und von Deinem PayPal-Konto abbuchen. Anders sieht es zivilrechtlich aus: Sofern es ein Verkauf von Privat war und nichts anderes vereinbart war, trägt der Käufer das Transportrisiko. Als Verkäufer schuldest Du dem Käufer nur das Absenden der Ware. Sofern Du das Absenden der War als unversicherte Sendung (Brief, Päckchen) nachweisen kannst (zum Beispiel durch einen Zeugen, der beim Abgeben des Briefs/Päckchens in der Postfiliale dabei war), kannst Du den vereinbarten Kaufpreis vom Käufer verlangen und deine Forderung gegebenenfalls auf dem zivilen Rechtsweg (Fristsetzung, Mahnbescheid, R chtsanwaltsschreiben, Zivilklage) durchzusetzen versuchen. Denn dadurch, dass PayPal den Betrag über den Käuferschutz zurückbucht, hat der Käufer seinen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt. Allerdings: Ob Du zivilrechtlich Erfolg hast, hängt zum einen davon ab, wie glaubhaft Du den Versand der unbeschädigten, der ybeschreibung entsprchenden Ware nachweisen kannst. Und es spielen viele weitere Details eine Rolle (Adresse des Käufers echt oder Identitätsdiebstahl, Käufer solvent, Verkauf privat/gewerblich, Vereinbarte Versandart, etc.), dass ich Dir empfehlen würde, einen Rechtsanwalt, Verbraucherberater am Rat zu fragen (oder zumindest ein juristsches Forum). Wenn es um einen kleinen Betrag handelt, mag es auch sinnvoller sein, das Geld einfach zurückzuerstatten, weil wenn Du auf dem Zivilweg verlierst , trägst Du nich die Kosten des Verfahrens.
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