Folgendes findet man in den Nutzungsbedingungen: Auszug aus Verkäuferschutzrichtlinie: ''Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt: - immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen....'' Auszug aus Käuferschutzrichtlinie: ''Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen....'' Finde ich selbst etwas irreführend. Klingt so, dass z.B. wie in deinem Fall 'digitale Güter' zwar für den Käufer abgesichert sind, der Verkäufer aber keinen Schutz hat. Vielleicht kann einer der Admins von PayPal sich dazu äußern. Waäre interessant.
... View more