Mehrere Anwälte haben die selbe Ansicht. Käuferschutz ist Käuferschutz. Genau wie diverse Auskünfte, dass man versichert sein soll, dass das Geld sicher ist und eine Auszahlung erfolgen wird oder aber die Mitteilung, wenn FTI sich nicht meldet, eine Auszahlung bis dann und dann erfolgen wird. &doch. Grade mit dem Käuferschutz hat es etwas zu tun. Das ist der Punkt. Wenn es eine normale Banküberweisung oder aber eine normale Zahlung ohne Käuferschutz wäre, dann würde man alt aussehen. Denn ab Insolvenzantrag sind sämtliche Bankkonten gesperrt. Ansprüche kann man dann nur über den Insolvenzverwalter/Insolvenztabelle geltend machen, was in der Regel äußerst gering ausfällt. (10-20%) Hinzu dauert dies sehr lange. Da PayPal ja mit einem Käuferschutz wirbt und in den Werbeslogans versichert, dass ein Schutz besteht, muss dies auch gewährleistet werden. Eine Insolvenz darf nicht ausgeklammert werden. Hinzu müsste auf den ersten Blick ersichtlich sein, was ausgeklammert ist&nicht irgendwo im Kleingedruckten. Der Käuferschutz ist quasi das, was einem zusteht&somit ist genau dies der Punkt.
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