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Hallo missmexx,
es ist tatsächlich so, dass wir den Käuferschutz nur dann anwenden können, wenn sich an die Voraussetzungen gehalten wird. Wenn du Ware an eine nicht genehmigte Adresse schickst, können wir leider keine andere Entscheidung treffen, als den Fall zu schließen. Das hat nichts damit zu tun, ob Chinesen ein cleveres Völkchen sind, auch einem Deutschen hätten wir den Betrag auszahlen müssen. Wenn du zwei der acht Artikel nicht erhalten hast, wurde dies bei Konflikteröffnung gemeldet? An sich sollte sich dieser Sachverhalt auch angeschaut werden. Aus Datenschutzgründen kann ich dir hier im Forum allerdings nur allgemeine Informationen geben. Daher wäre es das Beste, wenn du dich nochmals an den Kundendienst wendest, damit zumindest dieser Teil des Falles noch geklärt werden kann. Auf diesen Wegen ist es möglich (Telefon ist meist am unkompliziertesten):
Schreiben:
Anrufen:
Deutschland | Österreich | Schweiz Mo.-Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr
Viele Grüße
Susann