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Inkasso

Tom2010
Neues Community Mitglied

Hallo,

ich habe folgende Mail bekommen und wundere mich darüber, da ich nie eine Mail von Paypal bzgl. Verzug bekommen habe.

 

PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung
55,41 EUR
(Stand: 05.02.2018)
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung: 17,99 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 05.02.2018: 0,02 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 55,41 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
05.02.2018
bei uns eingegangen ist.
COMMERZBANK
IBAN: DE
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: *entfernt*
Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 32,40 EUR als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
*entfernt*
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