Zahlung nicht über "Freunde" erhalten, was nun?

KimRy
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Hallo zusammen,

ich habe als Privatperson etwas bei ebay Kleinanzeigen verkauft. Leider hat der Käufer über "Waren und Dienstleistungen" und nicht, wie vorher abgesprochen "Freunde und Familie" bezahlt.

Ich möchte die Zahlung nun zurück abwickeln. Zum einen, da ich die Gebühren nicht tragen möchte und zum anderen, da ich als private Person keine Garantie geben kann. Schon gar nicht, wie in diesem Fall, für eine ordnungsgemäße Lieferung in die Slowakei.

 

Die Frage ist: Wenn ich die Zahlung wieder zurücksende, ist dann auch der Käuferschutz aufgehoben? Da ja die ganze Transaktion aufgehoben wurde.

Der Käufer soll nämlich das Geld noch einmal überweisen, diesmal dann aber über "Freunde und Familie".

 

Vielen Dank und beste Grüße

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thomas-1
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Wenn Du etwas verkaufst, solltest Du auf keinen Fall "Geld an Freunde" akzeptieren. Wenn der Käufer ein Betrüger ist und ein fremdes PayPal-Konto für die Zahlung missbraucht, kann es passieren, dass Du das Geld zurückzahlen musst (PayPal bucht eine unauthorisierte Zahlung zurück), die Ware aber schon abgeschickt hast und nie wieder sehen wirst. Denn der PayPal Verkäuferschutz gilt natürlich auch nur bei "Ware bezahlen".

 

(Außerdem betrügst Du PayPal um die Gebühr, verstößt auch gegen deren AGB und riskierst damit, gesperrt zu werden oder gar strafrechtliche Konsequenzen.)

 

Aber davon losgelöst zu Deiner Frage: Wenn Du aus der Transaktion heraus, mit der Du das Geld erhalten hast, eine vollständige Rückzahlung durchführst, dann bekommt der Käufer ja seinen kompletten Kaufpreis zurück, auch wenn Du den fixen Teil der Gebühren trotzdem an PayPal zahlen musst. Es bleibt somit kein Betrag mehr übrig, auf den sich ein Käuferschutz meines Erachtens noch beziehen könnte.

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thomas-1
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Wenn Du etwas verkaufst, solltest Du auf keinen Fall "Geld an Freunde" akzeptieren. Wenn der Käufer ein Betrüger ist und ein fremdes PayPal-Konto für die Zahlung missbraucht, kann es passieren, dass Du das Geld zurückzahlen musst (PayPal bucht eine unauthorisierte Zahlung zurück), die Ware aber schon abgeschickt hast und nie wieder sehen wirst. Denn der PayPal Verkäuferschutz gilt natürlich auch nur bei "Ware bezahlen".

 

(Außerdem betrügst Du PayPal um die Gebühr, verstößt auch gegen deren AGB und riskierst damit, gesperrt zu werden oder gar strafrechtliche Konsequenzen.)

 

Aber davon losgelöst zu Deiner Frage: Wenn Du aus der Transaktion heraus, mit der Du das Geld erhalten hast, eine vollständige Rückzahlung durchführst, dann bekommt der Käufer ja seinen kompletten Kaufpreis zurück, auch wenn Du den fixen Teil der Gebühren trotzdem an PayPal zahlen musst. Es bleibt somit kein Betrag mehr übrig, auf den sich ein Käuferschutz meines Erachtens noch beziehen könnte.

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