Waren und Dienstleistungen , Betrug als Käufer?

Bl4ckBurn2710
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Hallo,

Ich Verkaufe was per Ebay Kleinanzeigen mit einem höheren Wert.

Ein Käufer möchte gerne per Waren und Dienstleistungen das geld senden.

Nun habe ich aber etwas bedenken...

 

Kann der Käufer auch wenn er mein Artikel erhalten hat, sich sein Geld irgendwie wieder holen? Also das er sagt, er hat nix gekriegt und zack , kriegt auch noch sein Geld wieder via paypal?

 

Wie könnte ich es beweisen dass er den Artikel gekriegt hat? Gibt es schon betrüger die diese Masche nehmen ?

 

Danke für antworten.

 

Grüße

 

Würde mich sehr über eine Antwort freuen :/.

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4 ANTWORTEN 4

thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Wenn Du Waren verkaufst und der Käufer per PayPal bezahlt, dann solltest Du:

1. die Ware versichert / mit Sendungsverfolgung verschicken (achte auf die Haftungsgrenzen der Paket-Dienstleister)

2. die Ware ausschließlich an die bei der PayPal-Transaktion (Zahlungseingang in Deinem PayPal-Konto) angegebene Lieferadresse verschicken.

3. den Zahlungseingang durch Einloggen auf www.paypal.com kontrollieren und die Ware erst verschicken, wenn die Zahlung dort zu sehen ist (keinesfalls auf E-Mails verlassen, die lassen sich leicht fälschen)

4. darauf achten, dass der Käufer die Zahlung über "Waren bezahlen" (und nicht "Geld an Freunde senden") tätigt; nur dann greift der PayPal Verkäuferschutz.

 

Damit solltest Du relativ gut dastehen, falls der Käufer den PayPal-Käuferschutz beantragt. Natürlich steht dem Käufer neben dem PayPal Käuferschutz noch der normale Rechtsweg offen. Dann wäre es hilfreich, wenn Du einen Zeugen (Freund, Partner, Nachbar, ...) hast, der dabei war, als Du die Ware eingepackt hast, und dann Dich und das Paket bis zur Abgabe beim Paketdienst begleitet (und nicht aus dem Auge gelassen) hat. Am besten schreibt sich der Zeuge alles auf, was er dabei sieht (Beschreibung der Ware, Datum, Uhrzeit, Lieferadresse, usw. evtl. auch Fotos). Mit diesen Notizen kann der Zeuge auch nach längerer Zeit glaubhaft aussagen, falls es vor Gericht gehen sollte.

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Zurbinjo
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@thomas-1  schrieb:

4. darauf achten, dass der Käufer die Zahlung über "Waren bezahlen" (und nicht "Geld an Freunde senden") tätigt; nur dann greift der PayPal Verkäuferschutz.


Ich habe mich letztens gefragt, wo ich beim Geldempfang sehen kann, um welche Art von Zahlung es sich handelt. Leider konnte ich es nicht finden. An welcher Stelle ist gekennzeichnet, ob "Geld an Freunde" oder "Ware bezahlen"?

Und ganz allgemein zum Verständnis: Wieso brauche ich den Verkäuferschutz, wenn mir jemand "Geld an Freunde" sendet? Damit hat der Sendende doch auch keinen Käuferschutz mehr und kann kein Geld zurückziehen, oder?

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lions_den
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Als Zahlungsempfänger siehst Du nach dem Einloggen bei PP, ob Dir der volle Betrag gutgeschrieben wurde, oder ob Gebühren abgezogen wurden. Daran merkst du es.

 

Theoretisch haben beiden Seiten Ver-/Käuferschutz, wenn mit Gebühr bezahlt wurde. Man sollte aber nicht so naiv sein, zu glauben, dass Paypal von diesen Gebühren echte Menschen bezahlt, die sich den Fall anschauen. Nein, es sind Programme, die sich die wenigen maschienenlesbaren Informationen anschauen und nach Schema F automatisch entscheiden. Falls sie dabei haarsträubend der Sachlage zuwider entscheiden, kann man sich beschweren: Per Mail bekommt man von einem fernöstlichen Servicemitarbeiter Textbausteine zusammenkopiert, die immer noch nichts mit der Sachlage zu tun haben. Per Telefon bekommt man einen vielleicht sogar mitfühlenden Mitarbeiter, der aber an der automatischen Entscheidung nichts ändern kann (!!!).

 

Einfach mal entspr. Fälle hier und in anderen Foren anschauen. Und dann selbst entscheiden, ob dieser "Schutz" seinen Preis wohl wert ist.

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PayPal_André
Moderator
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Hallo zusammen und herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Ein paar Sachen noch zur allgemeinen Klärung:

 

Bei einer Zahlung an Freunde sagt dein Konto dir 'Geld erhalten' - bei einem Kauf erscheint 'Zahlung erhalten'. Zudem ist die PayPal Transaktionsgebühr nicht der Preis für den Käuferschutz, sondern die Gebühr, die eine geschäftliche Transaktion, unsere Dienstleistung, eben kostet. Davon lebt PayPal. Der Käufer-/Verkäuferschutz ist ein zusätzliches Angebot, das im Fall der Fälle helfen kann, eine einfache Konfliktlösung herbeizuführen. Er ersetzt aber nicht die aktuelle Rechtslage. Wenn dieser also nicht greift, weil du zum Beispiel ein vom Käuferschutz ausgeschlossenes Produkt wie ein Auto verkauft hast, gilt trotzdem noch dein zivilrechtlicher Anspruch, den nur PayPal nicht für dich durchsetzen kann und darf. 

 

Liebe Grüße

André

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