Verkaufen mit PayPal als Zahlungsmittel nicht mehr umsetzbar wegen Betrug ?

Matthias1973
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Hallo zusammen,

normal gehöre ich eher zu der Käuferseite, also ich kaufe und zahle viel mit PayPal im Internet.

Nun habe ich mal ein Receiver bei Kleinanzeigen angeboten, der Interessent wollte ca. 250km für eine Strecke fahren worauf ich sagte, ich kann es auch schicken statt 250km pro Strecke zu fahren. Der Receiver funktioniert und wenn was ist hat er ja Käuferschutz.

 

Alles so gemacht. Etwas mehr als eine Woche kommt plötzlich eine Nachricht, dass der Trafo defekt wäre, Kostet 110 Euro und dieses hat er jetzt über Käuferschutz geltend gemacht. Er gab an, das Gerät ausgepackt zu haben, davon hat er ein Video, dann ging das Gerät nicht an und er hat ein Elektriker beauftragt, dieser gibt an, der Trafo ist defekt. Das Gerät wurde auf meine Nachfrage hin aber nicht geöffnet. Alles sehr merkwürdig.

 

Nachdem ich dann im Internet recherchiert habe, stand häufig das man bei Kleinanzeigen nicht mit PayPal Käuferschutz verkaufen soll. Gut, weiß ich dann jetzt auch. Aber das selbe kann mir doch überall passieren oder ? Also auch bei ebay.

 

So wie ich das feststelle, gilt der Käuferschutz, egal was ist. Gibt der Käufer an, da stimmt was nicht, greift der Käuferschutz. Bedeutet also, ich kann weder bei Kleinanzeigen noch bei ebay mit PayPal als Zahlungmittel anbieten, da man ja immer durch den Käuferschutz auf Käufer reinfallen kann, die das bewusst so machen. 

 

Ich kaufe mir bei Kleinanzeigen ein Gerät, baue was aus für mein defektes Gerät und gebe an, es ist Defekt. Als Verkäufer hat man da Null Chance sich zu schützen. Sehe ich das so richtig ?

 

Gruß

Matthias   

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