Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kurz: Nein
Lang:
Auch wenn Du privat verkaufst, musst Du die Pflichten aus Deinem Kaufvertrag erfüllen, insbesondere bist Du verpflichtet, eine Ware zu verschicken, die dem vereinbarten Zustand hat. Als Privatverkäufer reicht es, wenn Du die Ware abschickst, ein versicherter Versand ist rein rechtlich nicht erforderlich (wenn er nicht vereinbart wurde); bei Verlust oder Beschädigung haftet der Käufer (wegen Privatverkauf). Allerdings solltest Du beweisen können, dass Du die Ware abgeschickt hast und dass sie im vereinbarten Zustand war, um zivilrechtliche Forderungen des Käufers abwehren zu können. Darüber hinaus kannst Du bei Privatverkauf eventuell das eine oder andere (was und wie, frag bitte einen Rchtsanwalt) ausschließen, allerdings geht das nur mit individuellen Vereinbarungen. Verwendest Du gleiche/ähnliche Ausschlußklauseln bei mehreren Deiner Verkäufe, handelt es sich eventuell um AGB-Klauseln, und mit diesen kannst Du die Gewährleistung meines Wissens nicht wirksam ausschließen.
Und dann kommt noch PayPal hinzu: Wenn Du PayPal für das Bezahlen der Ware akzeptierst, bist Du gegenüber PayPal verpflichtet, die Ware versichert / mit Sendungsverfolgung zu versenden und zwar genau an die Adresse, die bei der PayPal-Transaktion angegeben ist. Ansonsten ist PayPal berechtigt, das Geld im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes zurückzubuchen. Der Käufer hat dazu 180 Tage nach Zahlung Zeit, einen Konflikt zu eröffnen.
Übrigens: Als Verkäufer profitierst Du auch vom Verköuferschutz, wenn beispielsweise das Konto des Absenders von einem Dritten missbraucht wurde und die Zahlung gar nicht authorisiert war. Wenn Du das Geld jedoch mit "Geld an Freunde senden" erhälst und ein Betrüger dahintersteckt, dann gibt es keinen Verkäuferschutz und im Ernstfall ist dann die Ware verschickt und das Geld wird wieder zurückgebucht (da die Zahlung icht authorisiert war). Daher würde ich weder als Köufer noch als Verkäufer "Geld an Freunde senden" nutzen.
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Auch wenn Du privat verkaufst, musst Du die Pflichten aus Deinem Kaufvertrag erfüllen, insbesondere bist Du verpflichtet, eine Ware zu verschicken, die dem vereinbarten Zustand hat. Als Privatverkäufer reicht es, wenn Du die Ware abschickst, ein versicherter Versand ist rein rechtlich nicht erforderlich (wenn er nicht vereinbart wurde); bei Verlust oder Beschädigung haftet der Käufer (wegen Privatverkauf). Allerdings solltest Du beweisen können, dass Du die Ware abgeschickt hast und dass sie im vereinbarten Zustand war, um zivilrechtliche Forderungen des Käufers abwehren zu können. Darüber hinaus kannst Du bei Privatverkauf eventuell das eine oder andere (was und wie, frag bitte einen Rchtsanwalt) ausschließen, allerdings geht das nur mit individuellen Vereinbarungen. Verwendest Du gleiche/ähnliche Ausschlußklauseln bei mehreren Deiner Verkäufe, handelt es sich eventuell um AGB-Klauseln, und mit diesen kannst Du die Gewährleistung meines Wissens nicht wirksam ausschließen.
Und dann kommt noch PayPal hinzu: Wenn Du PayPal für das Bezahlen der Ware akzeptierst, bist Du gegenüber PayPal verpflichtet, die Ware versichert / mit Sendungsverfolgung zu versenden und zwar genau an die Adresse, die bei der PayPal-Transaktion angegeben ist. Ansonsten ist PayPal berechtigt, das Geld im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes zurückzubuchen. Der Käufer hat dazu 180 Tage nach Zahlung Zeit, einen Konflikt zu eröffnen.
Übrigens: Als Verkäufer profitierst Du auch vom Verköuferschutz, wenn beispielsweise das Konto des Absenders von einem Dritten missbraucht wurde und die Zahlung gar nicht authorisiert war. Wenn Du das Geld jedoch mit "Geld an Freunde senden" erhälst und ein Betrüger dahintersteckt, dann gibt es keinen Verkäuferschutz und im Ernstfall ist dann die Ware verschickt und das Geld wird wieder zurückgebucht (da die Zahlung icht authorisiert war). Daher würde ich weder als Köufer noch als Verkäufer "Geld an Freunde senden" nutzen.
Hi Evi47,
eine ganz wichtige Info fehlte noch: Zahlungen an Freunde sind bei einem Kauf, egal ob privat oder nicht, unzulässig. Bitte nicht verwenden. Was die Aufbewahrung angeht: Den Sendungsbeleg solltest du aufbewahren, zumindest die Sendungsnummer. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Nichtlieferung nach so langer Zeit gemeldet wird, aber sicher ist sicher. Was die Qualität der Ware angeht, akzeptieren wir ein 'falsch' oder 'defekt' nur zeitnah nach der Zustellung. Wenn das später passiert, fällt das nicht mehr unter den Käuferschutz und wir lehnen einen möglichen Fall ab. Nichtgefallen trotz korrekter Beschreibung wäre ebenfalls eine Situation, die nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist. Das ist ein gewöhnlicher Widerruf, den du ja ausgeschlossen hast.
Liebe Grüße
André
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