Verkäuferschutz: sind Tickets abgedeckt?

NiHH
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Hallo zusammen, ich werde aus Punkt 2 der Paypal-Verkäuferschutzrichtlinie zum abgedeckten Umfang nicht abschließend schlau - Sind Tickets (nicht digital, sondern ganz normale Konzertkarten) nun abgedeckt oder gehören diese zu den nicht abgedeckten aufgelisteten Fällen? Ich möchte Tickets verkaufen, die der Käufer meinetwegen gerne via Paypal bezahlen kann (inkl. Käuferschutz). Nur möchte ich ganz sicher sein, dass ich nachher nicht ohne Geld UND ohne Tickets da stehe.. Es passiert ja leider so einiges in die Richtung 😕 Vielen Dank für Eure Hilfe!
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NiHH
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Ich habe mich mittlerweile tel. bei Paypal rückversichert und die Mitteilung bekommen, dass (Hardcover-)Tickets im Umfang des Versicherungsschutzes inbegriffen sind. Den Versand habe ich fotografisch dokumentiert und die Tickets via Wert National versandt. Habe auch schon die Empfangsquittung von der Deutschen Post erhalten, dort hat der Käufer den Erhalt unterschrieben. Eigentlich sollte doch nun nichts mehr schiefgehen dürfen.

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3 ANTWORTEN 3

nickimarcio
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achtung,ich bin so reingefallen,käufer hat die veranstaltung besucht und dann käuferschutz beantragt,am ende war ich da ohne Tickets und ohne geld!!!

Paypal nie wieder!!!

 

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NiHH
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Ich habe mich mittlerweile tel. bei Paypal rückversichert und die Mitteilung bekommen, dass (Hardcover-)Tickets im Umfang des Versicherungsschutzes inbegriffen sind. Den Versand habe ich fotografisch dokumentiert und die Tickets via Wert National versandt. Habe auch schon die Empfangsquittung von der Deutschen Post erhalten, dort hat der Käufer den Erhalt unterschrieben. Eigentlich sollte doch nun nichts mehr schiefgehen dürfen.
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unoffici4l
PayPal Mitarbeiter
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Hi,

Tickets sind auch vom PayPal Käuferschutz abgesichert. Wenn der Käufer eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters hat, auf der ersichtlich ist, dass er die Tickets nicht nutzen konnte oder keinen Zutritt erhalten hat, würde er jedoch das Geld zurückerbekommen.

Dies ist der Fall wenn die Tickets z.B. personalisiert (Name des Käufers) sind und nicht umgeschrieben werden können.

 

mfg

 

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