Verkäuferschutz Gebührenrückerstattung bei unberechtigter Zahlung

Giulia_X_23
Beitragsleistender
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Hallo liebe Community,

ich habe via ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes Teil verkauft. Die Käuferin  hat an mich überwiesen mit dem Käuferschutz (gebührenpflichtige Zahlung). Ich habe Paypal angeboten, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, nur Freunde an Freunde Zahlungen zu akzeptieren. Die Käuferin hat dennoch, ohne Genehmigung und Rücksprache eine gebührenpflichtige Zahlung an mich geleistet. Es sind bei der Transaktion Gebühren von 1,76 EUR angefallen. Da ich den Verkauf in der Form nicht durchführen werde, wegen der 180 Tage Fallmeldezeit, die dem Käufer zusteht, habe ich ihr am 06.08.2019 das Geld vollständig zurückerstattet. Dabei wurden die 0,35 EUR Gebühr je Transaktion von PP einbehalten. Ich ist sicherlich kleinlich, wegen 0,35 EUR hier die Welle zu machen, es geht mir aber um's Prinzip. Ich sehe nicht ein, wieso ich auf diese Gebühren sitzen bleiben sollte, wenngleich ich bei meinem verkauf schriftlich festgehalten habe, dass ich nur PP als Freunde an Freunde Zahlung akzeptiere.

 

Welche Möglichkeiten habe ich nun als Verkäufer meinen Betrag zurückzuerhalten? Und welche Möglichkeiten ahbe ich, generell solche unberechtigten Anweisung/Einzahlung zu stoppen ohne das mir Gebühren entstehen. Wenn das öfter passiert, sammeln sich die 0,35 EUR ja auch.

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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Vorab: Wenn Du Waren verkaufst, egal ob gewerblich/geschäftsmässig oder privat, und dabei "Geld an Freunde senden" verwendest, ist das ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal (und möglicherweise sogar Betrug gegenüber PayPal, aber das rechtlich zu beurteilen, überlasse ich Rechtsanwälten und Richtern). Du solltest daher den Verkaufspreis so ansetzen, dass Du nach Abzug der PayPal-Gebühren mit dem Betrag noch zufrieden bist.

 

Davon ab, ist es auch riskant, da Zahlungen über "Geld an Freunde senden" nicht unter den Verkäuferschutz fallen. Stellt aich nachher raus, dass das Geld über ein PayPal-Konto gezahlt wurde, dass von Dritten missbraucht wurde, bucht PayPal das Geld zurück und Du bist Ware und Geld los.

 

Aber zur eigentlichen Frage:

PayPal erstattet bei Rückzahlung nur den variablen Teil der Gebühren, so dass immer 0,35€ übrig bleiben, die Du als Empfänger der Zahlung nunmal bezahlen musst.

 

Handelt es sich um eine berechtigte Zahlung (z.B. aufgrund eines Kaufvertrags und der Vereinbarung, über PayPal zu zahlen), dann bleibst Du wohl auf den Kosten sitzen. Sie es so: PayPal hat für dich zwei Leistungen erbracht: Geld für Dich vom Käufer abgebucht (evtl. per Lastschrift oder Kreditkarte) und dann auch wieder zurückgebucht.

 

Ist die PayPal-Zahlung versehentlich erfolgt (z.B. wenn jemand eigentlich an ein anderes PayPal-Konto zahlen wollte und sich bei der Eingabe der Empfängeradresse vertan hat), dann kann man möglicherweise Schadenersatz vom Absender des Geldes verlangen (oder bei der Rückerstattung direkt mit der Schadenersatzforderung verrechnen, indem man 0,36€ weniger zurückerstattet). Ob man, wenn der andere den Schaden nicht freiwillig übernimmt, auf rechtlichem Wege diesen Kleinstbetrag vom Zahlungssender zurückbekommt, kann ich nicht sagen; frag im Zweifel einen Rechtsanwalt/Juristen, Verbraucherschützer oder in einem Jura-Forum.

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