Privater Verkäufer trägt Versandrisiko bei PayPal-Zahlung?

Guhde
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Hallo Freunde,

ich würde gerne mal wieder privat ein wenig Krimskrams über Ebay verkaufen. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass bei einem von mir verkauften Artikel ein Transportschaden aufgetreten ist und der Käufer einfach den Käuferschutz in Anspruch genommen hat, statt sich vom Transportunternehmen den Schaden ersetzen zu lassen. Eigentlich liegt das Versandrisiko ja nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer, aber er hat trotzdem sein Geld zurückbekommen und ich einen zerstörten Artikel ohne Recht auf Schadensersatz. War ein Schaden von 200,- € für mich, verursacht durch tatkräftiges Zusammenwirken von Hermes, Käufer und Ebay/PayPal.

Das ist ja nun schon ein Jahr her, ist die Regelung aber noch so? Sprich, wenn ich wie gesetzlich vorgesehen handeln will, darf ich keine Paypal-Zahlung anbieten?

Grüße

Guhde

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28 ANTWORTEN 28

PayPal_Fritz
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Der Verkäufer- bzw. Käuferschutz ist eine Zusatzleistung, die deine Rechte nicht berührt. Allerdings müssen diese außerhalb von PayPal geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer- bzw. Käuferschutz keine Anwendung findet. Wir können gerne das Ergebnis abwarten. 

 

Liebe Grüße

Fritz

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pilot777
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Nur nochmal weil sie jetzt komplett anderes schrieben. In dem Fall hat der Käuferschutz denn käufer zu seinem ungerechte Forderung unterstützt und mir mein Geld entwendet. Also mehr brauch man nicht sagen oder....
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Guhde
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Fritz, wie ich schon mehrfach in diesem Thread geschrieben habe, gab es in meinem Falle einen Transportschaden und der Käufer hat deswegen den Käuferschutz in Anspruch genommen. Erfolgreich!

 

Ich zitiere Dich: "Allerdings können wir uns darauf einigen, dass Transportschäden direkt mit diesen geklärt werden müssen."

Ich sage dazu: Ja, darauf können wir uns einigen! Aber das spielt keine Rolle, weil das durch den Käuferschutz ausgehebelt wird. Deshalb müsste es eher heißen: "..., dass Tränsportschäden eigentlich mit diesen geklärt werden müssten."

 

Ich zitiere Dich: "Hintergrund ist, wie schon geschrieben, dass dies nicht vom Verkäufer- oder Käuferschutz abgedeckt wird."

Ich sage dazu: Doch, das ist vom Käuferschutz abgedeckt! Habe ich ja selbst erlebt!

 

Also für mich ist glasklar, noch klarer geht es garnicht: Wenn ein Artikel beschädigt ist, kann der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen, auch wenn der Schaden beim Transport entstanden ist.

 

Daraus folgt: Transportschäden sind vom Käuferschutz abgedeckt! Das Risiko hat der Verkäufer zu tragen!

 

Was sehe ich da falsch?

 

Guhde

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PayPal_Fritz
Moderator
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Nachgewiesene Transportschäden sind weder vom Käufer- als auch vom Verkäuferschutz abgedeckt. Wenn du eine andere Erfahrung gemacht hast, liegt es entweder an zusätzlichen Kriterien oder an einer Fehlentscheidung. Die Kollegen vom Kundensupport schauen sich gern nochmal deinen speziellen Fall an. 

 

Liebe Grüße

Fritz

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Guhde
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Prima, Fritz, das nenne ich mal eine klare Aussage!

 

In meinem Falle war es dann wohl eindeutig eine Fehleintscheidung von eBay-Mitarbeitern. Ich habe mit neun verschiedenen Mitarbeitern gemailt (wenn ich dem einen geantwortet habe, hat immer ein anderer zurückgeschrieben) und alle haben immer nur gemeint "Sorry, wir müssen uns an unsere internen Vorgaben halten" und meinen Einspruch weggewischt. Beschädigt ist beschädigt, egal warum, egal ob Transportschaden, der Käufer genießt Käuferschutz und bekommt sein Geld zurück. Dann wissen scheinbar alle Mitarbeiter bei eBay nicht Bescheid!

 

Ich werde dann auf Grund deiner Zusicherung doch wieder PayPal-Zahlung anbieten und falls erneut ein solcher Fall auftreten sollte, wende ich mich an dich und Du unterstützt mich, okay!

 

Gruß

Guhde

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PayPal_André
Moderator
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Hallo Guhde,

 

du kannst dich in solchen Fällen immer gern an uns wenden. Bei fallbezogenen Anliegen wird das die Abwicklung prozessbedingt allerdings eher etwas verlangsamen, weil wir aus Datenschutzgründen solche Anliegen nicht direkt über die sozialen Medien lösen können. Am schnellsten geht das meist telefonisch - hier kannst du auch gleich mit den Spezialisten vom Käuferschutz sprechen, die dann mit dir auch über die Details deines Falles reden dürfen.

 

Liebe Grüße

André

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pilot777
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....Außerdem Ei. toller Käuferschutz, das der Käufer dazu gebracht wird gegen den Gesetzt zu Verstoßen und Nachhinein verklagt wird und dazu noch die Gerichtkosten und Anwaltkosten tragen darf. Und Paypal ist ja sauber aus der Sache raus. Bravo super Arbeit. Den Käufer erst in Sicherheit wiegen, ihn dazu bringen jemand anderem das Geld zu klauen und das Gefühl zu bekommen es sei noch richtig. Am Ende wenn der Käufer angeklagt wird und alle Kosten tragen darf, was will er sagen? Paypal hat das so gemacht? Ist dann der Käufer dadurch Geschütz wem anderem ein Schaden zu führen? Tolle Arbeit. Naja kann mir egal sein. Dann wendet er sich diesbezüglich auch an Paypal. Paypal Sitz ist in Berlin und man wird an Luxenburg verwiesen? Sehr seriös.
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Guhde
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Bei mir war es im Endeffekt so:

  • Durch den Transportschaden ist der Artikel nicht wie beschrieben (SNAD).
  • Bei SNAD hat der Käufer ein Recht auf Rückgabe und Erstattung.
  • Warum der Artikel SNAD ist, spielt keine Rolle. Es interessiert einzig, dass er SNAD ist.
  • Wenn ich das vermeiden möchte, darf ich eben keine PayPal-Zahlung anbieten (Aussage Ebay-Mitarbeiterin).

Tja, diese kleine Schleife führt dann dazu, dass der Verkäufer das Risiko trägt, auch wenn es nicht explizit aufgeführt ist 😉

Guhde

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Speedy-World
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Hallo,

 

ich habe das gleiche Problem, das der Artikel von mir ordentlich Verpackt versendet wurde, doch jetzt auf einen Schaden von 490€ sitze!

Der Käufer hat selbst eingestanden, dass dies ein Transportschaden ist! Den schaden selbst, hat er mir / PayPal erst 7 Tage nach erhalt des Artikels gemeldet. Selbst wollte ich den Schaden bei Hermes gelten machen, doch ich als Versender kann dies nicht machen und die Schadensmeldung wäre auch zu spät gewesen. So wurde es mir vom Kundendienst mitgeteilt. 

Es wurden alle Nachweises von mir erbracht und dennoch gegen mich entschieden. 

 

Lg 

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