Privater Verkäufer trägt Versandrisiko bei PayPal-Zahlung?

Guhde
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Hallo Freunde,

ich würde gerne mal wieder privat ein wenig Krimskrams über Ebay verkaufen. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass bei einem von mir verkauften Artikel ein Transportschaden aufgetreten ist und der Käufer einfach den Käuferschutz in Anspruch genommen hat, statt sich vom Transportunternehmen den Schaden ersetzen zu lassen. Eigentlich liegt das Versandrisiko ja nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer, aber er hat trotzdem sein Geld zurückbekommen und ich einen zerstörten Artikel ohne Recht auf Schadensersatz. War ein Schaden von 200,- € für mich, verursacht durch tatkräftiges Zusammenwirken von Hermes, Käufer und Ebay/PayPal.

Das ist ja nun schon ein Jahr her, ist die Regelung aber noch so? Sprich, wenn ich wie gesetzlich vorgesehen handeln will, darf ich keine Paypal-Zahlung anbieten?

Grüße

Guhde

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Guhde
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Hi Fritz,

jetzt hast Du die Gelegenheit, für mehr Nachvollziebarkeit in den Paypal-Nutzungsbedingungen zu sorgen! Mich würde auch sehr interessieren, wo dort steht, dass durch Nutzung eures Zahlungsdienstes das Transportrisiko auf den Verkäufer übergeht!

Guhde

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pilot777
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Hi, und hier ein Ausschnitt aus den AGB‘s wegen Versandverlust. Da ist der Verkäufer plötzlich nicht in schuld und muss nicht den Fall bei denn versandunternhemen mutteilen da der Verkäufer ja nur der Ansprechpartner ist. Anscheinend muss da dann der Käufer zusehen wie er den Versandverlust bei dem Versandunternehmen melden muss da es ja angeblich nicht geht bleibt ja der Köufer auf denn schaden sitzen. Das ganze ist ein Witz und stark wiedersprüchlich. „Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.“ Was sagen Sie dazu Herr Fritz ( natürlich nicht ihr richtige Namen)
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PayPal_Fritz
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Hallo Zusammen, 

 

ich glaube hier wurde etwas falsch verstanden. Transportschäden oder verschwundene Pakete fallen in der Regel nicht unter den Käufer- bzw. Verkäuferschutz. Daher sollte man sich deswegen direkt an das Versandunternehmen, welches den Service bietet, wenden. 

 

In der Verkäuferschutzrichtlinie wird z. B. geregelt, dass ein versicherter Versand Voraussetzung ist, um nachvollziehen zu können, wo sich das Paket befindet bzw. wohin es geschickt wurde.

 

Liebe Grüße

Fritz

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pilot777
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Nee garnichts wurde falsch verstanden. Hier wird nur von Paypal Unsinn gemacht. Bei dem Fall wenn das Paket verloren geht und ein Versichten Versand vorliegt kann man kein Käuferschutz beantragen weil das ja in den AGBs ausgeschlossen wird. Aber Paypal erstattet den Käufer sein Geld zurück wenn das Paket beschädigt ankommt da der Artikel durch den Versandschaden nicht mehr der Beschreibung entspricht. Das haben sie doch selber geschrieben!!! Wenn ein Paket verloren geht der Versichert ist, muss der Käufer selber zusehen wie er es bei dem Versandunternhemen meldet. Entsteht durch einen Versand ein Schaden muss der Verkäufer dafür haften und sich um die Meldung kümmern Wein es ja angeblich an anders geht!!! **bleep**. Immer wieder raus reden ä, das könnt ihr gut. Brief vom Anwalg ist jetzt raus. Klage wird eingeeeicht mal sehen ob wir Verkäufer da was falsch verstehen. Sie schrieben doch ich habe bei der Anmeldung das zugestimmt, dass bei einem Versandschaden der Verkäufer dafür haftet. Wo steht das? Na finden Sie es nicht?? Das ist mir zu blöd. Man sollte euch alle feiern und den Laden stilllegen. Freue mich auf das Gericht. Das wird sicherlich interessant. Lernen Sie ihren Job besser kennen und verschwenden Sie den Kunden nicht die Zeit. Schwache Antwort....
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pilot777
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Komisch das ich dann meinem Fall in Paypal verloren habe, weil der Käufer den Käuferschutz genutzt hat den es fürs verschwinden und beschädigten Paketen nicht gibt!!! Dann hat Paypal den Käufer darauf hinzuweisen, den Schaden bei dem Versandunternehmen zu melden. Und dann darf man auch nicht die Frechheit besitzen und mir sagen, sie haben das selber zugestimmt befindet Anmeldung. Sie sollten vll die AGB‘s selber mal durch lesen. Das kotzt mich so an. Verliere Zeit und Geld wegen so einem misst, hätte die Zeit und den Stress woanders nutzen können. Zahle genug Paypalgebühren und kann ja wohl verlangen das ein Fall vernünftig geprüft wird. Naja, mein Geld hole ich mir zurück und darüber wird es auch in Zeitung was zu lesen geben. Das dürfte dem Ruf helfen Hör mein Bearbeitungsnummer: PP-D-27999422 Sie können mir auch von mir aus mir Sperrung drohen und was auch immer. Mir reicht es
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PayPal_André
Moderator
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Hallo pilot777,

 

herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Im Falle eines Sendungsverlustes ist es die Aufgabe des Verkäufers, beim Versanddienstleister Ersatz zu beantragen. Das kann ohnehin nur der Auftraggeber der Sendung. PayPal leistet keinen Ersatz für einen verschwundenen Artikel, für den zudem auch noch der versicherte Versand bezahlt wurde. Das heißt, der Versanddienstleister hat explizit Geld dafür bekommen, dass er in diesem Fall Ersatz leistet. Wenn du den rechtlichen Weg beschreiten möchtest, dann gern gegen den Verkäufer, wenn er nicht kooperationsbereit ist. PayPal hat hier zu jeder Zeit nach den klaren und von dir bestätigten Richtlinien gehandelt.

 

Liebe Grüße

André

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pilot777
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Besser ihr antwortet garnicht mehr. Ihr kennst euere eigene AGB‘s nicht. Anscheinend könnt ihr nicht lesen oder stellt euch extra dumm. Ich werde mir das Geld vo. Paypal holen und du kannst zusehen und lernen.
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Guhde
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André, Meine Recherchen haben ergeben:

Bei Hermes und DHL soll der Empfänger den Schaden melden soll (finde ich auch logisch, weil er laut gesetzl. Regelung der Geschädigte ist), DHL sagt sogar, dass der Empfänger die beschädigte Sendung in einer Filiale abgeben soll für anschließende Begutachtung im Paketzentrum.

Bei DPD und GLS soll der Absender den Schaden melden, weil er der Vertragspartner ist. Sehr schwierig, finde ich, weil zum einen der Empfänger sich kooperativ zeigen muss, was er gerne mal nicht tut. Und nach einer Rücksendung lässt sich eh nichts mehr beweisen, bei mir z. B. sind nur noch Einzelteile angekommen, weil die sowieso schon beschädigte Verpackung zum Rückversand benutzt wurde und ihren Zweck kaum mehr erfüllt hat.

UPS sagt, dass sowohl Empfänger als auch Absender den Schaden melden können.

Deine Infos scheinen mir also nicht so ganz richtig zu sein!

Guhde

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PayPal_Fritz
Moderator
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Hallo Guhde, 

 

danke für deine Zeit und deine Recherche, das ist sehr hilfreich. 

 

Okay, es kann durchaus sein, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen der Versandunternehmen gibt. Allerdings können wir uns darauf einigen, dass Transportschäden direkt mit diesen geklärt werden müssen. Hintergrund ist, wie schon geschrieben, dass dies nicht vom Verkäufer- oder Käuferschutz abgedeckt wird. 

 

Ich wünsche dir einen angenehmen Tag, Guhde.

 

Liebe Grüße

Fritz 

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pilot777
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Das sagen wir und hunderte andere Verkäufer auch das es über dem Versandunternehmen geklärt werden muss. Wieso kommt dann eBay und gewährt dem Käufer, der wegen einem Versandschaden einen Fall eröffnet hat Käuferschutz und storniert den Kauf und bietet den Käufer den Artikel Mit Versandschaden wieder zurück zusenden? Also wir schreiben hier um den heissen brei. Komischerweise kommen Wir jetzt auf den gleichen Nenner Aubergine trotzdem ist genau das was passiert. Paypal hat hat hier Den Käuferschutz statt gegeben weil ein Versandschaden vorlag. Ich habe meinem Fallnummer bereits mitgeteilt und die Frau Guhde und viele andere haben genau das gleiche Problem. Wieso wird einen hier nicht geholfen? Wieso muss ich auf dem schade. Sitzen bleiben? Wieso musste ich jetzt Klage einreichen um an meinem Recht zukommen? Das sind ja Sachen die gerade passiert sind und nicht geendet her fantasiert sind. Wie schon gesagt mir ist es jetzt auch egal. Das Gerichtsverfahren wird sicherlich publik wie das letzte Gerichtsverfahren gegen Paypal. Mein Anwalt hat jetzt auch eine Anzeige bei Stattsanwaltschaft einreicht bzw. Will es machen sobald der Betag dem Käufer zurück erstattet wurde. Die Nazejge geht raus wegen Unterschlagung weil ich keineswegs in den AGBs von Paypal zu meinem Fall was bestätigt habe. Außerdem soll das auch an das Verbraucherzentrale gemeldet werden. Naja sehen wir was raus kommt. Denke positive.
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