Privater Verkäufer trägt Versandrisiko bei PayPal-Zahlung?

Guhde
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Hallo Freunde,

ich würde gerne mal wieder privat ein wenig Krimskrams über Ebay verkaufen. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass bei einem von mir verkauften Artikel ein Transportschaden aufgetreten ist und der Käufer einfach den Käuferschutz in Anspruch genommen hat, statt sich vom Transportunternehmen den Schaden ersetzen zu lassen. Eigentlich liegt das Versandrisiko ja nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer, aber er hat trotzdem sein Geld zurückbekommen und ich einen zerstörten Artikel ohne Recht auf Schadensersatz. War ein Schaden von 200,- € für mich, verursacht durch tatkräftiges Zusammenwirken von Hermes, Käufer und Ebay/PayPal.

Das ist ja nun schon ein Jahr her, ist die Regelung aber noch so? Sprich, wenn ich wie gesetzlich vorgesehen handeln will, darf ich keine Paypal-Zahlung anbieten?

Grüße

Guhde

Login to Me Too
28 ANTWORTEN 28

PayPal_André
Moderator
Moderator

Hallo Guhde,

 

herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Die Verkäuferschutzrichtlinie hat sich nicht wesentlich geändert. Du kannst nach einer solchen Entscheidung innerhalb von 10 Tagen Widerspruch einlegen, dann kann PayPal nach Prüfung ggf. auch dich entschädigen. Zu dem Zeitpunkt warst du allerdings selbst Auftraggeber der Hermes-Sendung und hättest die Möglichkeit gehabt, dir den Verlust selbst von Hermes ersetzen zu lassen. Das kann der Empfänger gar nicht.

 

Liebe Grüße

André

Login to Me Too

Guhde
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Hi André,

Hermes spricht mit seinen Infos den Empfänger an, also nicht nur, dass er den Schaden melden kann, sondern sogar soll. Klar, er ist ja auch eigentlich der Geschädigte, z. B. auch nach Ebay-Richtline: "Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko".

 

Außer er genießt den Käuferschutz, dann hat der Verkäufer den Schaden, wenn PayPal-Recht über Bundesrecht geht 😉

 

Ich lass das lieber mal mit PayPal-Bezahlmöglichkeit, so komfortabel es auch ist. Das Risiko für den Verkäufer finde ich doch zu hoch. Der Käuferschutz ist eine schöne Vollkasko für den Käufer. An Ende wird die Leistung ja aber nicht von PayPal erbracht, sondern vom Verkäufer.

 

Grüße

Guhde

Login to Me Too

PayPal_Fritz
Moderator
Moderator

Hallo Guhde, 

 

danke für deine Rückmeldung. 

 

In der Regel hat das Versandunternehmen nur einen Vertrag mit dem Versender. Aus diesem Grund können sich die Empfänger meist nicht direkt an das Versandunternehmen wenden. Dies müsste dann über den Verkäufer gehen. Eventuell gibt es hier bei verschiedenen Versandunternehmen unterschiedliche Vorgehensweisen. Leider haben wir auf diese keinen Einfluss. Richtig ist aber, dass Transportschäden nur beim Versandunternehmen gültig gemacht werden können. 

 

Schade, dass du dich aus diesem Grund gegen unseren Bezahldienst entscheidest. 

 

Liebe Grüße

Fritz 

Login to Me Too

pilot777
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Das gleiche passiert gerade auch bei mir. Paypal verlangt das ich den Beschädigten Artikel zurück nehme was ich abgelehnt habe. Ich habe jetzt Klage eingereicht. Der Käufer kann genau so gut den Schaden beim Versandunternemen melden §421 HGB.

Wenn der Käufer hier ein Versicherungsbetrug begehen will, werde ich als Verkäufer ihn sicherlich nicht Unterstützen. Wenn ein Käufer sich anstellt und den Schaden nicht melden möchte, ist sicherlich was faul. Wie schon gesagt, habe jetzt ein Verlust durch Paypal nd werde Paypal verklagen mal sehen was raus kommt. Absofort werde ich auch keine Zahlung mit Paypal akzeptieren.

 

Handelsgesetzbuch
§ 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.
(2) Der Empfänger, der sein Recht nach Absatz 1 Satz 1 geltend macht, hat die noch geschuldete Fracht bis zu dem Betrag zu zahlen, der aus dem Frachtbrief hervorgeht. Ist ein Frachtbrief nicht ausgestellt oder dem Empfänger nicht vorgelegt worden oder ergibt sich aus dem Frachtbrief nicht die Höhe der zu zahlenden Fracht, so hat der Empfänger die mit dem Absender vereinbarte Fracht zu zahlen, soweit diese nicht unangemessen ist.
(3) Der Empfänger, der sein Recht nach Absatz 1 Satz 1 geltend macht, hat ferner ein Standgeld oder eine Vergütung nach § 420 Absatz 4 zu zahlen, ein Standgeld wegen Überschreitung der Ladezeit und eine Vergütung nach § 420 Absatz 4 jedoch nur, wenn ihm der geschuldete Betrag bei Ablieferung des Gutes mitgeteilt worden ist.
(4) Der Absender bleibt zur Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Beträge verpflichtet.
Login to Me Too

pilot777
Beitragsleistender
Beitragsleistender

1. Außerdem ist Ihre Aussage wiedersprüchlich. Es gibt auch Unversicherten Versand. Paypal hat mich noch nichtmal angefragt was für ein Versandart mit dem Käufer abgesprochen war. In dem Fall bei mir war kein Versicherung gewünscht und ich habe es trotzdem Versichert versendet. Also hat der Käufer mit dem Risiko rechnen müssen da er nicht mal ein Versicherung gewünscht hat.

2. Paypal hätte mir als verkäufer ja eine Frist setzen können um den Fall bei dem Versanduntrenehmen zu melden wenn Paypal soviel Wert drauf liegt. Aber nein Paypal verlangt vom Käufer den Beschädigten Artikel zurück zu senden damit der Verkäufer auf dem Schaden sitzen bleibt und der Käufer Glücklich ist und Paypal wieder nutzt. Außerdem hatte ich den Fall bei dem Versandunternhemen angefragt gehabt und die haben mir mitgeteilt das der Empfänger sich melden soll weil die Bilder benötigen. Also wo ist hier Gerechtikeit. Und wenn man auch noch bei Paypal anruft, wird man Unfreundlich behandelt, liegt sicherlich an dem nicht deutschen Namen.

 

Wie schon gesagt ich habe den Fall bereits bei meinem Anwalt vorliegen und die Klage geht am Dienstag raus, dann werden wir das ganz einfach Gercihtlich mit dem deutschen Gesetzt regeln. Ich als Verkäufer und versender bin durch dem § 447 BGB und § 421 HSG geschützt.

Login to Me Too

Guhde
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Hi pilot777,

gegen wen hast Du denn Klage eingereicht? In meiner Wut damals hatte ich auch über einen Rechtsweg nachgedacht, aber das aus mehereren Gründen dann doch wieder verworfen.

Zum einen war mir nicht recht klar, gegen wen ich mich zur Wehr setzen sollte: gegen Ebay, deren Mitarbeiterin Gutsherren-mäßig beschlossen hatte , den Fall zugunsten des Käufers zu entscheiden. Oder gegen PayPal, die für meine Begriffe unrechtmäßig über mir zustehendes Geld verfügt haben.

Zum zweiten habe ich für mich nicht den Hauch einer Chance gesehen, mich gegen eine Heer von spezialisierten Anwälten von Ebay oder PayPal durchsetzen zu können, zumal ich keine Rechtsschutzversicherun habe.

Und zum dritten wollte ich einfach nur wieder Ruhe im Karton haben. Ich habe soviel Zeit mit unnützer eMail-Kommunikation mit Ebay (regelmäßiger Tenor:"Ja, sorry, wie verstehen Sie, aber wir müssen uns an unsere interen Vorschriften halten") und Wort-für-Wort-Studie der AGB von Ebay und Paypal verbracht, das musste dann einfach aufhören - und die Wut wollte ich schnell wieder loswerden.

Ich bin überzeugt, dass das Vorgehen von Ebay und PayPal juritisch wasserdicht ist. Was ja wahrscheinlich weiter bestehen bleibt, ist dein Kaufvertrag mit dem Käufer, auf Grund dessen Du ihn auf Abnahme des von ihm gekauften Artikels verklagen könntest. Erfolgsaussichichten? Hm, wäre interessant!

Gruß

Guhde

 

p.s.: Wenn der Käufer den Schaden nicht melden will, muss nicht unbedingt eine betrügerischer Hintergedanke dabei sein. Bei meinem Käufer ware es so, dass er durch die PayPal-Vollkasko einfach keinen Grund gesehen hat, irgendwelche Aktivitäten zu ergreifen. Schon seine ersten Nachricht an mich war eine Anforderung eines Rücksendescheins. Mein Einwand, dass er das Versandrisiko trägt (ich dachte zu der Zeit, dass das so ist), hat er ignoriert, und weiter Nachfragen von mir, ob er Hermes dazu kontaktiert hat, hat er nur mit "Ich warte auf ihren Rücksendeschein" beantwortet.

Login to Me Too

pilot777
Beitragsleistender
Beitragsleistender
Hi, ich bin stinksauer. Das ist für mich Betrug. Wir sind hier in Deutschland und sind durch Gesetze Geschütz. Ich habe gegen den Käufer und zusätzlich gegen Paypal Klage eingereicht. Der Käufer ist auch noch rotz frech und sieht sich in recht. Ich habe bereits bei DPD angefragt und mir wurde gesagt das kein Schaden an dem Paket vorlagt aber der Käufer sagt das die Verpackung komplett beschädigt war. Kein Versandunternehmen liefert ein komplett zerfetzten Paket ab. Das ich an mein Recht komme bin ich sicher aber Paypal werde ich das so einfach nicht durch Ehen lassen auch wenn es mich 5 Stellung kosten wird.
Login to Me Too

PayPal_Fritz
Moderator
Moderator

Hallo nochmal, 

 

danke für deine Rückmeldung. Wie schon geschrieben, kann ein Transportschäden nur beim Versandunternehmen geltend gemacht werden. Während einer gesamten Untersuchung müssen wir uns an unsere eigenen Nutzungsbedingungen halten, auch wenn es nicht für jeden nachvollziehbar ist. 

 

Beim Eröffnen deines PayPal-Kontos hast du diese auch gelesen, verstanden und akzeptiert. 

 

Liebe Grüße

Fritz 

Login to Me Too

pilot777
Beitragsleistender
Beitragsleistender
Ihr Antwort könne sie sich sparen. Ihre Aussage das Ei. Transportschaden beim Versandunternehmen gemeldet werden muss, ist schon klar und das ist auch in paragraph 447 BGB und Paragraph 421 Absatz 1 HGB festgesetzt. Da Paypal hier das Vergehen getätigt hat und mir MEIN Geld ungerechfertig entwendet hat, ist Paypal hier Gerichtlich verfolgbar. Außerdem schreiben Sie das ich bei der Anmeldung was bestätigt haben soll? Wo steht das? Das wenn ein Versandschaden vorliegt das der Verkäufer auf seinem Schaden sitzen bleiben muss? Zeigen Sie es mir!!!! Es hat bereits seinem Lauf. Die Köage geht morgen raus dann sehen wir ja wer Recht hat. Es gibt auch fehlerhafte AGB‘s. AGB‘s müssen sich auch an deutsche Gesetze halten und nicht andersrum. Wir sehen ja was rauskommt. Von irgendeinem wird mein Schaden reguliert. Entweder von Paypal oder dem verdam... Käufer. Mich beklaut keiner so einfach.
Login to Me Too

Haven't Found your Answer?

It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.