Paypal verstößt gegen eigene Richtlinien sowie geltendes Recht!

StephBLN
Beitragsleistender
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Hallo,

folgendes Problem:

 

Ich habe am 27.November 2019 ein Tablet verkauft und am gleichen Tag versendet. Seit dem 30.11. hängt der Status der Sendungsverfolgung und das Paket kam bis heute nicht an, scheint verloren gegangen. Ein Nachforschungsauftrag wurde auf Bitte des Käufers bereits durch mich eingeleitet, bislang ohne Ergebnis (DHL ist nicht gerade kooperativ, verlangt mehrmals die gleichen Nachweise etc.).

 

Der Käufer hat am 12.12. einen Antrag auf Käuferschutz gestellt (Bearbeitungsnummer: PP-D-48839657). Die Entscheidung wurde seitens Paypal mehrfach nach hinten verschoben, weshalb ich mich mit der Hotline in Verbindung setzte und fragte, warum dies bei diesem eigentlich eindeutigen Fall geschehen ist.

 

Die Dame eröffnete mir nun, man hätte zu MEINEN Gunsten auf DHL gewartet und müsse den Fall nun zu Gunsten des Käufers entscheiden, da ich mich ja an DHL wenden und dort mein Geld wiederbekommen könnte. Mein Einwand, dass das Versandrisiko bei Privatkäufen beim Käufer liegt und dieser somit auch durch DHL entschädigt werden muss (und nicht ich), interessierte sie - auch nach Rückfrage bei einem Kollegen - nicht. Auf meinen Einwand, die Paypal Käuferschutz Richtlinie wäre ebenfalls eindeutig in diesem Fall, entgegnete sie mir, dass ein "gültiger Versandbeleg" nur dann als "gültig" gilt, wenn eine Zustellung erfolgt ist. Dabei ist ja in der Richtlinie eindeutig von Paketverlust die Rede, einen "gültigen Versandbeleg" (so wie Paypal es versteht) kann es bei Paketverlust demnach gar nicht geben, was für ein riesen Unsinn!

 

Der Gipfel der Dreistigkeit ist dann, dass auch die Gebühren der Transaktion im Nachhinein mir auferlegt wurden.

 

Paypal hat somit sowohl gegen die eigene Richtlinie, als auch gegen das Gesetz verstoßen, indem man mich nun erstmal um mein Geld gebracht hat. Dabei habe ich nicht das geringste falsch gemacht und der Gesetzgeber hat aus gutem Grund das Versandrisiko bei Privatkäufen dem Käufer auferlegt!

Ich fühle mich ehrlich gesagt von Paypal beraubt und grenzenlos verar***t.

 

Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, hat Paypal definitiv einen Kunden weniger. Ich muss mich nun mit DHL rumschlagen, Ausgang sehr ungewiss und im Zweifelsfall Geld und Risiko in die Hand nehmen, um den Käufer zu verklagen und so mein Geld wieder zu sehen. UNGLAUBLICH!!

 

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6 ANTWORTEN 6

Jules43
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Hi! Ich habe aktuell ein ähnliches Problem. Zwar geht es nur um einen geringen Betrag, aber trotzdem. Bei mir hat sich der Käufer für den Versand als Brief entschieden,behauptet nun,die wäre nicht erhalten zu haben und hat eine Konfliktlösung angestoßen. Die Konfliktlösung seitens PayPal beinhaltet nun,mich nach der Sendungsnummer zu fragen (die ich natürlich nicht habe,weil Brief) und Sekunden später wurde zugunsten des Käufers entschieden. Man bemüht sich noch nicht einmal,einen Vergleich zu erzielen. Und der größte Witz: die Provision behält PayPal komplett ein. Mein Konto wurde ebenfalls dem Komplettbetrag belastet. Der Käufer hat somit überhaupt kein Risiko.
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Benjamin_Berg
Beitragsleistender
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Das Problem mit dem Brief haben viele Leute schon gehabt scheinbar: https://www.frag-einen-anwalt.de/Versandrisiko-eBay-bei-Privatverkauf--f273103.html

Was ich problematisch fände, dass man den Inhalt und den Versand der Sendung beweisen können muss als Verkäufer. Das lässt sich kaum bewerkstelligen ohne Zeugen.
Aber schon interessant, dass Paypal und Ebay hier eigentlich ja zu "Betrug einladen" seitens des Käufers.
Beim Paketversand ist es natürlich absoluter Unsinn eine erfolgreiche Zustellung zu fordern, damit der Versandbeleg als "gültig" anerkannt wird...da kann man nur den Kopf schütteln darüber

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PayPal_André
Moderator
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Hallo StephBLN,

 

deinen Post habe ich hier schon weitestgehend beantwortet. Dazu aber noch ein Nachtrag zum Versandrisiko: Von privat zu privat mag das gesetzlich und unversichert zutreffen, PayPals Richtlinien unterscheiden aber nicht zwischen gewerblich und privat. Wir fordern bei einem Verkauf über PayPal explizit versicherten Versand und das hat unter anderem genau diesen Grund. Bei den meisten Versanddienstleistern ist es dem Empfänger nicht möglich, eine Reklamation auszulösen, was einen solchen Fall für den Käufer unlösbar macht. Würdest du das einfach so stehen lassen à la 'Pech gehabt'? Wie schon gesagt, mich erstaunt die Fallentscheidung, sofern du alles richtig gemacht hast. Nichtsdestotrotz solltest du als Auftraggeber dich um den Verbleib bzw. die Erstattung bemühen und den machtlosen Käufer nicht einfach hängen lassen.

 

Liebe Grüße

André

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Benjamin_Berg
Beitragsleistender
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Der Käufer kann imo durchaus gegen DHL Ansprüche geltend machen. http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-die-drittschadensliquidation-in-der-klausur... Unter "Beachte" DHL fällt unter das HGB - man lese die AGB von DHL. Im Fall, dass hier das Geld dem Käufer nicht erstattet worden wäre von Paypal und er somit effektiv keinen Schaden mehr hat, hätte er sich mit DHL rumärgern dürfen.
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StephBLN
Beitragsleistender
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Hallo PayPal_André!

 

Auch ich habe Dir im anderen Thread geantwortet und beantworte hier nur noch einmal Deine Ergänzungen.

 

1. Versichert oder unversichert macht rechtlich keinen Unterschied, solange es die Versandart ist, die der Käufer gewählt hat.

 

2. Dass die Paypal Richtlinien nicht zwischen gewerblich und privat unterscheiden, ist eigentlich ein absoluter Skandal! Denn die Sache mit dem Versandrisiko wird nunmal rechtlich jeweils unterschiedlich gehandhabt. Bei Verkäufen von privat an privat trägt das Versandrisiko der Käufer. Bei gewerblich an privat hingegen nicht, dort trägt der Händler das Versandrisiko bis zur endgültigen Zustellung.

 

3. Die Versanddienstleister verweigern sich regelmäßig, mit dem Empfänger überhaupt zu kommunizieren, richtig. Das ist dann aber keineswegs "unlösbar" oder "Pech gehabt". Ist auch auf Nachdruck hin keine Einigung möglich, bleibt dem Käufer leider nur der Klageweg, so bitter es ist. Diesen wird er dann aber höchstwahrscheinlich für sich entscheiden.

Als guter und netter Verkäufer weiß ich natürlich um diese unmögliche Praxis der Versandunternehmen und helfe dem Käufer gern. Dies aber nunmal nur im Auftrag des Käufers, ausschließlich aus Kulanz und ohne jede Verpflichtung!

 

Danke @Benjamin_Berg für den unterstützenden Link!

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PayPal_André
Moderator
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Hallo StephBLN,

 

zu 1.: Nein, ist es nicht, zumindest nicht, wenn es um Käufer- bzw. Verkäuferschutz geht. Der Verkäuferschutz ist in einigen Fällen einfach der Schutz vor einem Verlust durch die Anwendung des Käuferschutzes. PayPal fordert es laut AGB, daher bitte versichert versenden, auch im eigenen Interesse.

 

Zu 2. Die Regelung ist schon deshalb genau so, damit dieser gesetzlichen Ungleichheit etwas entgegengesetzt wird, das dem Käufer helfen kann. Je nach Versanddienstleister ist er unter Umständen im Verlustfall nämlich nahezu chancenlos, was für mein persönliches Verständnis der eigentliche Skandal ist. Zudem wissen das fast nur Verkäufer und es ist oft schwer für den Käufer, zu erkennen, ob er es mit einem Gewerbe zu tun hat oder nicht. Das sollte egal sein. Wenn du absolut sichergehen möchtest, dass der Sendungsverlust ausschließlich das Problem deines Käufers ist, musst du im Zweifel eine andere Zahlungsart als PayPal wählen. Für Deutschlands spezifische Gesetzgebung möchten wir keine Sonderregelung einer global geltenden Richtlinie treffen.

 

Zu 3. Ja, das mag sein. Ich finde es aber absolut fair von dir, dass du dich dennoch darum kümmerst. Für den Sender ist das meist auch deutlich einfacher realisierbar. Und moralisch ist es auch mehr als angemessen. Würde ich als Käufer vorab vom Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Sendungsverlust zu meinen Lasten gehen kann, würde ich vermutlich nicht bestellen bzw. hinnehmen, wenn es mich betrifft. Allein deshalb, weil der Verkäufer einen Dienst wählt, der mir unter Umständen nicht zu helfen bereit oder imstande ist.

 

Liebe Grüße

André

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