Paypal und Ebay ignorieren Gesetze

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Beitragsleistender
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Hallo,


zum wiederholten Male ist es nun vorgekommen, dass Ebay einfach geltendes Recht ignoriert und der Kundendienst nach freiem Gutdünken nicht nachvollziehbare Entscheidungen trifft und immer nur am Thema und Sachverhalt vorbeiargumentiert.


Folgendes:

Ich habe eine DVD bei Ebay versteigert. Der Käufer befindet sich in England und hat bereits wenige Tage nach dem Verkauf (ein Sonntag, anschließend ein gesetzlicher Feiertag) sehr unhöflich angemerkt, dass die DVD noch nicht eigetroffen sei. Mit dem Verweis auf den Feiertag habe ich ihn in aller Freundlichkeit vertröstet.

Nun hat sich der Käufer angeschickt mich nicht nur in seinen folgenden Nachrichten unfältig zu beschimpfen, er hat mich auch durch seine Bewertung persönlich beleidigt. Daraufhin habe ich veranlasst, dass die entsprechende Bewertung gelöscht wird - mein gutes Recht.

Vermutlich aus Rache hat dieser Verkäufer nun einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet, die Benachrichtigung hierzu ist zu meinem Bedauern allerdings im Spam-Ordner hängen geblieben, da entsprechender Fall nicht vom deutschen, sondern vom britischen Kundendienst bearbeitet wurde, der Artikel wurde allerdings auf der deutschen Ebay-Seite eingestellt.

Ich erfuhr von dem Fall durch Zufall, da ich eine E-Mail von Paypal mit Verweis auf ein negatives Konto bekam.

Nun habe ich sofort Widerspruch gegen die Entscheidung bei Ebay eingelegt, die natürlich abgelehnt wurde, weil ich keine Sendungsverfolgungsnummer angegeben habe. Da der Verkäufer keinen versicherten und nachverfolgbaren Versand gewünscht hatte, hatte ich natürlich keine andere Wahl, als die Ware unversichert und nichtverfolgbar zu verschicken. Die zusätzlichen Portokosten hätten den Kaufpreis um ein Vielfaches überstiegen und einseitig vom Kauf zurücktreten konnte ich ja auch nicht.

Mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, der so auch auf der Ebay-Seite zitiert wird, habe ich dargelegt, dass ich für den vermeintlichen Verlust der Ware nicht haftbar gemacht werden kann, drei Zeugen benannt, die beim Verpacken und Einliefern der Ware zugegen waren, erwähnt, dass ich in der Beschreibung des Artikels explizit darauf hingewiesen habe, dass ich nicht für den Verlust der Ware auf dem Postweg haftbar gemacht werden kann und deswegen eine versicherte und nachverfolgbare Versandart empfehle und darum gebeten mein Paypal-Konto wieder auszugleichen.

In der Zwischenzeit hat Paypal natürlich mit einem Inkassounternehmen gedroht, sollte ich mein Konto nicht zeitnah ausgleichen. Nun habe ich ersteinmal auf Ebay verwiesen, was aber wahrscheinlich ebenfalls vollumfänglich ignoriert werden wird.

Natürlich fand die entsprechende Konversation mit Ebay ausschließlich auf Englisch statt, da mich der deutsche Kundendienst einfach nach Großbritannien weitergeleitet hat. Selbst deutschsprachige Anfragen wurden vom britischen Kundendienst beantwortet.

Seltsam finde ich, dass laut Impressum die deutsche und europäische Zentrale von Ebay ausdrücklich nicht für Großbritannien zuständig ist. Da ich also auf der deutschen Ebayseite meine Ware verkauft habe, wäre der britische Kundendienst nach meiner Auffassung gar nicht für die Bearbeitung zuständig, der ganze Fall müsste demnach dann eigentlich nochmals von Vorne bearbeitet werden.


Wer hatte ähnliche Erfahrungen? Wie sollte ich weiter vorgehen?


Ich habe schon überlegt mein Paypal-Konto zu schließen und es einfach darauf ankommen zu lassen. Der Betrag ist eigentlich nicht der Rede wert, allerdings sehe ich es nicht ein, nachdem Ebay und Paypal im letzten Jahr knapp 50 Euro rechtswidrig aus den selben Gründen einbehalten hatten - damals war zu meinem Leidwesen entsprechender Betrag noch auf meinem Paypalkonto -, und ich von dem Verkäufer übel beschimpft und beleidigt wurde, auch noch finanziell benachteiligt zu werden.


Schöne Grüße

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1 ANTWORT 1

Anonymous_User
Nicht anwendbar

Ich verstehe dich einfach komplett. Zu 100 % - und du hast Recht. Viele Dinge, die in den AGB's hier und bei eBay angegeben sind, stehen komplett dem Gegenüber, was im Gesetzestext festgehalten wurde. Dennoch: Ein versicherter und verfolgbarer Versand ist absolut vönnöten und tief in allen Hinweisen PayPal's verankert. An den Namen und die Adresse, die im PayPal-Konto hinterlegt ist. Anschließend gibt es hier eine Option, alle Versanddetails anzugeben. Versanddienstleister und Sendungsnummer. eBay hat ebenfalls eine hauseigene Option. Hefte die Quittung anschließend für 180 Tage ab - so lange ist es nämlich dem Käufer möglich, Dinge zu beanstanden. Die wenigsten Nutzer PayPal's kennen diese Regelungen und werden regelmäßig Opfer von Betrug. So wird es dir nie wieder passieren. Verkaufst du Dinge, die du über unversicherten und unverfolgbaren Versand an den Mann bringen möchtest, darfst du PayPal als Zahlungsart nicht angeben - bei eBay dann übrigens auch nicht die Option per Kreditkarte.

 

Liebe Grüße aus Berlin!

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