PayPal-Käuferschutz nach DHL-Transportschaden

Lulire09
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Liebe Community,

zu folgendem Fall benötige ich eine Antwort:

Ich habe einen gebrauchten Computer per versichertem DHL-Versand an einen privaten Käufer geschickt.

Der Computer kam an einem Samstag dort an, der Käufer fragte nach dem Passwort, das auf dem Rechner noch aktiv war - ansonsten keine Reklamationen. Am Dienstagabend bekam ich eine Mail, dass der Computer einen Transportschaden hätte, er sei auch schon bei DHL gewesen, aber die hätten eine Bearbeitung abgelehnt. Ich bat um Zusendung von Fotos und der Transportkiste, um zu schauen, was ich bei DHL ausrichten könnte.

Da eine Schadensmeldung bei DHL innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden muss, wartete ich auch Fotos - es kamen aber innerhalb der Frist keine.

Die Frist ist am Samstag verstrichen und heute, am Montag, kam eine Mail vom Kunden, dass er ja den Schaden fotografieren könne, aber es ja eh keinen Sinn machen würde. Er würde jetzt einen PayPal-Fall eröffnen. Was bedeutet das für mich als Verkäufer? Was kann/wird mir passieren?

 

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2 ANTWORTEN 2

MarMax
Beitragsleistender
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Hallo Lulire09, Wie ist das ganze bei dir ausgegangen? Mir ist gerade etwas ähnliches passiert. Ich habe auch einen gebrauchten Computer privat verkauft. Hatte sogar noch den Originalkarton mit Styroporeinfassung für das Gerät. Habe DHL für den Versand benutzt und der PC kam anscheinend nicht ganz an (Beschädigtes Gehäuse). Der Käufer ist nicht glücklich darüber (verständlich denn es sollte ein Weihnachtsgeschenkfür den kleinenBruder sein), wollte Erstattung (Teilbetrag) und ich musste ihn leider auf das BGB Paragraph 447 hinweisen (Transportrisiko liegt beim Käufer) und dass wir bei DHL den Schaden melden können (dauert ewig und der PC ist erstmal wieder weg). Daraufhin wollte er keine Erstattung mehr, ging nicht zu DHL und nahm das Gerät trotzdem in Betrieb. Stellt sich heraus das Gerät ist komplett hinüber. Bin mal gespannt wie das weiter geht. @PayPal / PayPal-Community: greift hier der Käuferschutz? Ich hoffe für dich ging noch alles gut aus!? Liebe Grüße, MarMax
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Ulli_T
Häufiger Beitragsleistender
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Das sind ja zwei unterschiedliche Fälle: Einmal gab es wahrscheinlich einen Transportschaden - einmal wahrscheinlich nicht.

 

Tatsächlich liegt (beim Kauf bei einem privaten Verkäufer) das Transportrisiko beim Käufer.

Schadensersatzpflichtig könnte der Paketdienstleister sein. Dafür muss man diesem aber eine Unsachgemäße Behandlung des Pakets nachweisen, was im Normalfall nur bei äußerlich beschädigten Paketen klappt. Ist ein Paket äußerlich nicht oder nur leicht beschädigt, dann wird man eher von einer mangelhaften Verpackung als Ursache für den Schaden ausgehen.

Sollte die Ware wegen einer unzureichenden Verpackung defekt beim Käufer ankommen, haftet dafür aber auch ein privater Verkäufer. Allerdings müsste der Käufer das dem Verkäufer nachweisen.

 

Soweit die rechtliche Seite, die mit Paypal nur mittelbar etwas zu tun hat.

Paypal trifft mit seinen Käuferschutz Entscheidungen ja keine Entscheidungen nach BGB, sondern erst einmal nur nach eigenen Bedingungen.

Und das Paypal einem der Parteien erst einmal das Geld zuspricht, hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, dass dies auch nach BGB richtig wäre.

 

So sichert Paypal einen Käuferschutz bei Abweichungen von der Produktbeschreibung zu. Ob diese Abweichung erst auf dem Versandweg zustande gekommen ist und ob der Verkäufer privat oder gewerblich war, unterscheidet Paypal dabei nicht.

 

Wenn nun in Euren beiden Fällen der Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, hat dieser recht gute Chancen über Paypal erst einmal den Kaufpreis zurück zu bekommen. Das ist zwar keineswegs sicher - aber die Entscheidungen bei Paypal sind oft eher für die Käufer.

Im Zweifel macht Paypal es dadurch unehrlichen Käufern leicht, die einfach behaupten, dass die Ware Fehler hatte. Dummerweise ist es aber sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen...

 

Wie oben beschrieben bedeutet das zwar nicht, dass die Käufer auch wirklich nach BGB im Recht sind. Wenn sie aber das Geld zurück haben, müssen wir Verkäufer auf zivilrechtlichem Weg unser recht durchsetzen. Und das ist lästig, teuer und dauert meist lange...

 

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