Online Verkauf , Käufer behauptet falsche Ware sei angekommen

HasTech08
Beitragsleistender
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Guten Tag Paypal Community, da ich die Frage nicht genau finden konnte stelle ich diese mal selber. 

Also beispielsweise ich verkaufe eine Figur, der Käufer zahlt mit Paypal Waren und Dienstleistungen und behauptet später es sei was ganz anderes angekommen als ihm versprochen wurde z.B statt der Figur ein altes Buch. Natürlich ist das ein Betrugsversuch des Käufers, wie ist man da als Verkäufer gesichert? Man geht jetzt davon aus der Käufer eröffnet einen Fall, der Verkäufer hat auch wirklich die richtige Ware verschickt(versichert mit Sendungsverfolgung). Wie kann man sich hier als Verkäufer den genau absichern, es kann ja viel behauptet werden . Würde eine aufnahme reichen, wie man die Figur verpackt? Eine aufnahme wie man es verpackt und verschickt ist ja relativ schwer, da man ja sozusagen nach dem Verpacken alles aufnehmen müsste.

Vielen dank für jede antwort!

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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Josi
Moderator
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Hallo HasTech08,

 

vielen Dank für deinen Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Freut uns, dass du dich an unsere Mitglieder gewandt hast.

 

Sollte ein Käufer einen Fall so wie du beschrieben hast, eröffnen und behaupten, er habe einen anderen Artikel als bestellt erhalten haben, dann ist dieser in der Beweispflicht. Es muss uns genau geschildert werden, was er dort bekommen hat. Sollte er sagen, er habe einen Stein erhalten oder ein leeres Paket, kann zusätzlich noch eine polizeiliche Anzeige von diesem gefordert werden.

 

Bilder oder Screenshots können im Fall meist nicht berücksichtigt werden und werden in den seltensten Fällen von unseren Kollegen gefordert.

 

Liebe Grüße

Josi


Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Rieux
Neues Community Mitglied

Hallo Josi,

 

ich habe mir die selbe Frage gestellt.

Was bedeutet in diesem Fall Beweispflicht? Wie kann ein Käufer beweisen, dass in dem Paket "ein Stein" lag?

Reicht da die polizeiliche Anzeige?

 

Zum Thema Bilder hast du ja schon etwas geschrieben.

Aber irgendwie muss ich mich als Verkäufer doch auch absichern können.

Was wäre, wenn ich ein Video mache,

- wie ich das Paket verpacke und

- rundherum das Paketband mit einem Edding markiere. Also als Siegel.

Natürlich könnte der Käufer behaupten, ich hätte hinterher das Paket wieder geöffnet.

Aber irgendwie muss man sich ja absichern.

 

Ist diese Vorgehensweise für mich als Verkäufer sicher?

 

Grüße

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HasTech08
Beitragsleistender
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Hallo und danke für die Antwort!

So würde meiner meinung noch die frage offen bleiben, wie man sich als verkäufer absichert? Den was wenn es soweit kommt, dass er bei der Polizei eine Anzeige erstattet, aber Lügt?  

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