Käuferschutz?

Luny1989
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Hallo, Ich habe über ebay-Kleinanzeigen eine gebrauchte Kaffeemaschine verkauft. Da ich den Artikel privat verkauft habe, habe ich in der Anzeige darauf hingewiesen, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen ist. Die Maschine hat mein Käufer über PayPal bezahlt. Ich habe den Artikel per Hermes versichert verschickt, und dieser kam auch Anfang Juli wohlbehalten bei dem Käufer an, was er mir schriftlich bestätigte. Jetzt 2 Wochen später beschwert sich der Käufer, die Maschine wäre undicht und droht mir mit Käuferschutz.... Zum Zeitpunkt des Verkaufs war die Maschine in Ordnung. Ist er im Recht? Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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