Käuferschutz wurde zu unrecht beantragt und paypal bestätigt diesen auch noch.... Wat nu?

DerArne
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Moin Alle zusammen,

 

ich bin neu hier, möchte jedoch gerne mein Glück versuchen und hoffe das mir jemand helfen kann:

(kurzform)

Ich habe privat ein Objektiv an eine privat Person bei ebay kleinanzeigen verkauft.

Das Objektiv hat zum Zeitpunkt das Versandes einwandfrei funktioniert.

Käufer sagt das es nicht geht.

Fakt ist: Objektiv alt (9Jahre),.. Kamera sehr jung (3 Wochen).

Ich hab mir selber einen kopf gemacht und versucht zu recherchieren woran es liegen kann... und siehe da: in vielen Foren wird berichtet das es sehr wahrscheinlich am mangelnden Firmware update liegt. Das habe ich der Käuferin mitgeteilt,.. vesteht sie aber nicht und  hat den Käuferschutz aktiviert da kaput..... Mittlerweile habe ich sogar ein Schreiben vom Hersteller Sigma das bestätigt einen firmware update wäre der fehler... dies ist kostenfrei.

Ich habe nun den gesamten Chatverlauf mit der Käuferin (mehrere Seiten), das offiziele Schreiben des Hersteller an papypal gesendet als meine Stellung nahme und natürlich noch ein wenig text dazu. Fazit: Die käuferin bekommt ihr Geld wieder und ich hoffentlich mein Objektiv.

??? Das kann doch nicht sein, oder habe ich so eine falsche Rechtsauffassung bzw. weichen die AGB´s von paypal soweit ab??

Kann ich dagegen nochmal Widerspruch einlegen und/oder auch mal mit einem echten Menschen bei paypal sprechen?

 

Würde mich über Tipps freuen.

 

Danke & Grüße

Arne

Login to Me Too
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Solved

Anonymous_User
Nicht anwendbar

@DerArne: Okay, verstehe. Da wäre dein Fehler - bitte versende immer versichert & verfolgbar. Das steht deutlichst in den AGB's. Ansonsten besteht kein Verkäuferschutz. Deine Käuferin hätte nämlich es sich sogar noch einfacher machen können: Sie hätte direkt einfach eine Konfliktlösung wegen Nichterhalt öffnen können - und hätte diesen sofort gewonnen, da du keinen Versandnachweis vorlegen kannst. Mich verwundert es, dass sie das nicht getan hat, da sie es ja einfach nur darauf absieht, das Geld zurück zu erlangen.

 

Du hast absolut Recht, dass PayPal's AGB somit absolut im Konflikt zum deutschen Gesetz stehen, in der es einen Gefahrenübergang beim Versand gibt. Bei PayPal existiert diese Regelung nicht. Zivilrechtlich stehen dir natürlich trotz aller beendeten PayPal-Konflikte alle Türen offen!

 

Zu deinem Fall: Ich könnte mir ehrlicherweise sogar vorstellen, dass PayPal gesehen hat, dass du unversichert versendet hast und somit ausgegangen ist, dass wenn du dich da bereits nicht an die AGB hältst, du es dann vielleicht auch mit der Verpackung des Paketes nicht allzu ernst genommen hast - und generell Käuferschutz deutlich einfacher als Verkäuferschutz angewendet wird. Diese ganzen verstrickten Äußerungen von ihr - all die extrem pausiblen Erklärungen von dir würden vor Gericht zu 99,9 % für dich den Ausschlag geben. PayPal aber bewertet diese Äußerungen selten. Sie sehen sich die Fakten an. Sprechen diese für die eine oder andere Seite, so erfolgt schnell ein Ergebnis. Teilweise haben die Kollegen bei PayPal für solche Lösungen nur einige Minuten und achten selten auf Details - meine persönliche Erfahrung.

 

Es tut mir sehr leid - aber zum Glück wirst du ja wenigstens den Artikel zurückerhalten. Wäre es noch mieser gelaufen, so hätte sie auf Nichterhalt plädiert, das Geld zurückerhalten - und den Artikel behalten. Bitte versende in Zukunft immer versichert, verfolgbar und hinterlege die Sendungsnummer umgehend in den Zahlungsdetails hier bei PayPal.

 

Es würde mich freuen, wenn du mir noch ein Kudo hinterlassen und vielleicht noch meine Antwort als Lösung markieren würdest, damit die Community aus deinem Konflikt lernt.

 

Liebe Grüße, @DerArne. 😉

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Login to Me Too
7 ANTWORTEN 7

DerArne
Beitragsleistender
Beitragsleistender

@Anonymous_User 

Vielleicht kannst Du mir einen Rat geben?

 

Grüße,

Arne

Login to Me Too

Anonymous_User
Nicht anwendbar

@DerArne: Cool, dass du mich markiert hast - dann versuche ich irgendwie, zu helfen. Erkläre den Fall bitte einmal genauer. Was hast du wann verkauft, wann und wie versendet - und wie ist der Status der Konfliktlösung/des Falles?

 

Liebe Grüße aus Berlin!

Login to Me Too

DerArne
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Moin @Anonymous_User ,

 

also verkauft und via paypal bezahlt wurde das Objektiv (Sigma 18-250m) am 20.04.2020. Versendet über DHL (wunsch der Käuferin) ebenfalls noch am 20.04.2020, angekommen am 23.04.2020.

Status der Konfliktlösung ist mittlerweile das paypal entschienden hat das Sie das Objektiv zurück schicken soll, dann bekommt sie ihr geld über paypal zurück. Ich soll bestätigen wenn es bei mir eintrifft, das ist bisher noch nicht der Fall.

Dies ist der orig. Text welchen ich an paypal geschrieben habe:

"

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Das Objektiv hat zum Zeitpunkt des Versands einwandfrei funktioniert. Ich habe dies an meiner eigenen Kamera getestet und dies der Käuferin mitgeteilt.


Die Käuferin bestätigt, dass das Objektiv gut verpackt bei ihr angekommen ist.

Zitat der Käuferin aus dem Nachrichtenverlauf (siehe Anhang, incl. Fotos):
"Am Transport kann es, glaube ich auch nicht, liegen, da es ja ganz gut verpackt war."

Ebenfalls Zitat der Käuferin Du kannst mir nicht 100%ig nachweisen, dass die

Paketboten nicht mit dem Paket Volleyball gespielt haben. Deshalb kann es eben auch ein Versandschaden sein. Da du das Paket leider nicht versichert verschickt hast - kann man da auch nicht viel machen. Das es nicht versichert war, habe ich auch erst später gesehen, da auf deinem Schein nur "Päckchen" stand und ich auch keine Sendungsnummer finden konnte. Außer du hattest irgendwo anders noch einen Zettel den ich nicht gesehen habe?

Ich meine das natürlich auch alles nicht böse[...]

Abgesehen von der Möglichkeit der Doppeldeutigkeit dieser Aussage, geht die Gefahr beim Versendungskauf gemäß § 447 BGB, wenn die Sache auf Verlangen des Käufers versendet wird (was hier der Fall ist siehe Chat Verlauf), bereits mit der Übergabe der Sache an die Transportperson über.


Die Käuferin versucht das Objektiv (Baujahr 2009) an ihrer Kamera (Aussage Käuferin:
“ 3 Wochen jung“), die generell mit dem Objektiv kompatibel ist, zu betreiben. Das funktioniert aber nur mit einem Firmware-Upgrade des Objektives. Das haben ihr auch unabhängige Dritte schon geraten.

Zitat Käuferin: "Ich versuche ja gerade eine Problemlösung zu finden und habe auch schon ausprobiert was man so auf Anhieb machen kann, bzw. suche schon Rat in meiner einen Gruppe"
Zitat Verkäufer:
"bitte lasse das Objektiv durch ein Firmware-Update auf den neuesten Stand bringen, dann sollte es auch mit deiner Kamera funktionieren."
Zitat Käuferin:
"Das sagten die anderen in der Gruppe auch schon. Muss ich mir mal was zu durchlesen - wie das gehen soll"

Siehe hierzu auch unbedingt den Anhang „Aussage Hersteller Sigma“, der genau dies bestätigt, zudem das Update kostenfrei wäre!

Ob die Käuferin tatsächlich in einem Fotofachgeschäft vorstellig war, hat sie mir nicht belegt, jedoch ist die angeblich dort getestete D500 ein noch neueres Modell als die D5600, bleibt also das Problem der veralteten Codierung, welche nur durch ein Firmware Update behoben werden kann.

Zusammengefasst:

Nichts lässt darauf schließen das durch einen Transportschaden das Objektiv beschädigt wurde. Des Weiteren habe ich keine Zusage zu Kompatibilität mit bestimmten Kameramodellen gegeben. Das Objektiv hat an meinem Kameramodell bis zum Versand einwandfrei funktioniert. Die Verkäuferin hat ein anderes Kameramodell, an dem das Objektiv nur, siehe Aussage SIGMA, mit einem Firmware-Upgrade funktioniert. Das möchte sie allerdings nicht verstehen und deklariert das funktionierende Objektiv daher als "defekt bzw. als nicht der Beschreibung entsprechend". Dies entspricht nicht den Tatsachen.

 

Aufgrund der o.g. Punkte bitte ich Sie um Klärung zu meinen Gunsten.

 

Mit freundlichen Grüßen

"

 

Ich habe auch noch den gesamten Chatverlauf (Haare sträubend) und Email Bestätigung des Herrstellers.... falls es dich interessiert und/ hilft.

 

Grüße aus Weyhe bei Bremen,

Arne

 

Login to Me Too

Anonymous_User
Nicht anwendbar

Jetzt bin ich etwas verwirrt ... du sagtest, das Päckchen ist am 23. April angekommen - laut der Käuferin dann, ja? Weil du ja keine Sendungsnummer hast, wenn ich das richtig verstehe?

 

Liebe Grüße.

Login to Me Too

DerArne
Beitragsleistender
Beitragsleistender

@Anonymous_User,

 

nein Du bist nicht verwirrt 🙂  !

Ich hatte es als Päckchen versendet,... riskant, ich weiß.

Aber: Die Käuferin hatte bestätigt das es gut verpackt angekommen ist. Sogar Fotos von dem Objektiv gesendet (Chat ebay kleinanzeigen).

 

Grüße

Login to Me Too
Solved

Anonymous_User
Nicht anwendbar

@DerArne: Okay, verstehe. Da wäre dein Fehler - bitte versende immer versichert & verfolgbar. Das steht deutlichst in den AGB's. Ansonsten besteht kein Verkäuferschutz. Deine Käuferin hätte nämlich es sich sogar noch einfacher machen können: Sie hätte direkt einfach eine Konfliktlösung wegen Nichterhalt öffnen können - und hätte diesen sofort gewonnen, da du keinen Versandnachweis vorlegen kannst. Mich verwundert es, dass sie das nicht getan hat, da sie es ja einfach nur darauf absieht, das Geld zurück zu erlangen.

 

Du hast absolut Recht, dass PayPal's AGB somit absolut im Konflikt zum deutschen Gesetz stehen, in der es einen Gefahrenübergang beim Versand gibt. Bei PayPal existiert diese Regelung nicht. Zivilrechtlich stehen dir natürlich trotz aller beendeten PayPal-Konflikte alle Türen offen!

 

Zu deinem Fall: Ich könnte mir ehrlicherweise sogar vorstellen, dass PayPal gesehen hat, dass du unversichert versendet hast und somit ausgegangen ist, dass wenn du dich da bereits nicht an die AGB hältst, du es dann vielleicht auch mit der Verpackung des Paketes nicht allzu ernst genommen hast - und generell Käuferschutz deutlich einfacher als Verkäuferschutz angewendet wird. Diese ganzen verstrickten Äußerungen von ihr - all die extrem pausiblen Erklärungen von dir würden vor Gericht zu 99,9 % für dich den Ausschlag geben. PayPal aber bewertet diese Äußerungen selten. Sie sehen sich die Fakten an. Sprechen diese für die eine oder andere Seite, so erfolgt schnell ein Ergebnis. Teilweise haben die Kollegen bei PayPal für solche Lösungen nur einige Minuten und achten selten auf Details - meine persönliche Erfahrung.

 

Es tut mir sehr leid - aber zum Glück wirst du ja wenigstens den Artikel zurückerhalten. Wäre es noch mieser gelaufen, so hätte sie auf Nichterhalt plädiert, das Geld zurückerhalten - und den Artikel behalten. Bitte versende in Zukunft immer versichert, verfolgbar und hinterlege die Sendungsnummer umgehend in den Zahlungsdetails hier bei PayPal.

 

Es würde mich freuen, wenn du mir noch ein Kudo hinterlassen und vielleicht noch meine Antwort als Lösung markieren würdest, damit die Community aus deinem Konflikt lernt.

 

Liebe Grüße, @DerArne. 😉

Login to Me Too

DerArne
Beitragsleistender
Beitragsleistender

@Anonymous_User 

.... ich denke Du hast recht, danke für deine ausführlichen Antworten. Ich habe vieles lernen können

 

Das Objektiv kam übrigens gestern wieder bei mir an... und siehe da: Es funktioniert einwandfrei an meiner Kamera. Somit war bzw ist die Käuferin einfach zu dusselig!

Ich überlege mir noch in Ruhe ob ich gegen die Käuferin weitere rechtliche Schritte einleite.

 

Grüße,

Arne

Login to Me Too

Haven't Found your Answer?

It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.