Käuferschutz und Schicksal des Verkäufers: Keine Prüfung durch Paypal

tobstar
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Liebe Community,

 

ich ärgere mich derzeit über den Umstand, dass Paypal bei seinem Käuferschutz keine Prüfung vornimmt, die in den Richtlinien aber erwähnt sind.

 

Konkret habe ich einen Artikel bei ebay verkauft, den der Käufer nicht in Betrieb nehmen konnte - es ging um Powerline-Geräte, die ja durchaus hin und wieder empfindlich reagieren auf die Gegebenheiten des Stromnetzes und anderer Geräte. Daraufhin hat der Käufer den Artikel eigeninitiativ an mich als defekt zurück gesandt, nachdem Hinweise meinerseits zur Inbetriebnahme gescheitert sind. Nach Erhalt des Artikels habe ich dessen Funktionsfähigkeit festgestellt und den Käufer darauf hingewiesen. Ich habe Screenshots zur Verfügung gestellt, aus denen die Einbindung des Artikels in mein Netzwerk hervorgeht. Der Käufer hat dann ohne weitere Kommunikation einen Käuferschutzfall bei Paypal aufgemacht.

 

Paypal entscheidet nun zugunsten des Käufers und bittet mich um Rückerstattung des Kaufpreises. Ich habe Paypal unter Hinweis auf die Funktionsfähigkeit daher um Mitteilung gebeten, wie denn die Prüfung bei einem solchen Käuferschutzvorgang aussieht. Hier reicht offenbar eine schlichte Bemerkung des Käufers aus, um konkrete Hinweise des Gegenteils einfach beiseite zu wischen. Fraglich ist für mich dann aber, warum Paypal überhaupt eine inhaltliche Rückmeldung des Verkäufers vorsieht, wenn dieser Rückmeldung dann gar nicht nachgegangen wird.

 

Paypal antwortet natürlich dünn, dass man entsprechend der Käuferschutzrichtlinie vorgeht -  gerade die sieht aber eben eine Prüfung vor. Was hier nun geprüft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Paypal wird natürlich auch nicht zugeben, nicht zu prüfen, das würde ja nicht mit der Richtlinie übereinstimmen - das ist mir klar.

 

Meine Frage daher:

Gibt es ähnliche Erfahrungen und bestenfalls eine Lösungsmöglichkeit für solche Fälle? Ich finde das im Ergebnis schlicht unbefriedigend, auf einem Artikel sitzen zu bleiben und das als Rückgabe eines defekten Gerätes bewertet zu sehen.

 

Viele Grüße!

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tobstar
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Vielen Dank für die Beleuchtung dieser Aspekte. Darauf werde ich ggf. noch zurückgreifen können. Bei mir hat Paypal nun immerhin - still und leise - den Fall wieder eröffnet, ohne mich aber dazu noch einmal zu kontaktieren. Ich sehe nun jedenfalls online, dass der Fall (wieder) geprüft wird. Ich bin gespannt. Dennoch: Mein Paypal-Konto bei ebay habe ich schon mal "entknüpft", auch wenn es bei der neuen ebay-Zahlungsabwicklung kaum ein Entkommen gibt (s. o.).

 

Mir geht es hier nicht unbedingt darum, den Artikel tatsächlich an den Erwerber zu verkaufen, wenn er denn nicht will; den Artikel werde ich auch anders verkaufen können, wenn ich mir auch die Mühe am liebsten sparen würde. Ich finde es bloß unfair, als Verkäufer defekter Ware "gebrandmarkt" zu werden. Der Käufer ist nämlich nicht sehr kommunikativ, so dass ich auf diesem Wege keine Einigung absehen kann (z. B. durch schlichtes Einstellen des Falles).

 

Auch ich werde wieder berichten... Glück auf in die Runde!

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tobstar
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Hallo nochmal,

 

hier ein Update meinerseits:

 

Nach meiner Verwunderung über die Nicht-Prüfung seitens Paypal hat man sich dort offenbar noch einmal mit dem Fall beschäftigt - leider stillschweigend und ohne Erläuterung der Gründe, jedenfalls mit demselben Ergebnis und einer Rückbuchung des Kaufpreises zu meinen Lasten. Noch mal zur Erinnerung: Ich habe hier einen zurückgesendeten und funktionsfähigen Artikel liegen (für diesen Fall war eine Rücknahme aber ausgeschlossen), was aber niemanden interessiert. Weder den Käufer noch Paypal.

 

Ich habe nun zunächst der Entscheidung widersprochen, was bei Paypal - ganz kunden(un)freundlich - mit einem kruden Klickprozess vonstatten geht, der zu dem konkreten Sachverhalt nichts wissen will. Ich sehe schon, dass Paypal nun wieder ganz von vorne anfängt. Soweit ich gegenüber Paypal mehr vortragen kann, tue ich das und freue mich schon auf den Neuanfang in dieser Sache. Ich wäre schlicht dankbar, wenn Paypal mir die Kosten für dieses Hin und Her erstattet (insb. Paypal- und ebay-Gebühren) - ich würde den Artikel anders verkaufen, aber wollte hier nicht Geld (Gebühren) zum Fenster rausgeworfen haben. Mit Hinweis auf die hier schon genannte Rechtsprechung hoffe ich, das demnächst mal in einem Freitextfeld formulieren zu dürfen. Paypal wird ja nicht von selbst einsehen, dass dieses Vorgehen (keine tatsächliche Prüfung des Sachverhalts) mehr als fragwürdig ist.

 

Auf ein Neues...

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