Käuferschutz bei digitalen Gütern
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Guten Abend,
ich verkaufe digitale Güter zum Sofortdownload über meinen Shop.
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass ein Kunde versucht das Geld über Paypal zurückzubekommen, obwohl schon ein Download stattgefunden hatte.
Warum gibt hier PP immer dem Käufer recht und ich gucke in die Röhre?
Was kann ich hier machen?
MFG
M.Ferber
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Hallo @Ferberline,
vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es tut mir leid, dass anscheinend ab und zu ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde, weil der Käufer monierte, die Ware nicht erhalten zu haben.
Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.
Du solltest stets die Möglichkeit erhalten haben, die erfolgreiche Zusendung eines Links, respektive einen erfolgten Download seitens des Kunden, nachweisen zu können.
Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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