Käuferschutz / Verkäuferschutz

sijaniyi
Neues Community Mitglied
Guten Morgen, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich habe über eBay Kleinanzeigen meinen IMac verkauft und PayPal als Zahlungsmittel verwendet. Der Mac wurde von einem Händler für gebrauchte Apple-Geräte erworben. Das Gerät wurde 2018 von mir bei Apple gekauft. In der Anzeige habe ich diesen als "optisch in einem neuwertig en Zustand" beschrieben, da der Mac weder Kratzer oder Dellen etc. hat. Der Betreff der Anzeige lautete: IMac 27"(2017) 4,2GHz , 24Gb Und die Beschreibung hierzu: Biete hier meinen IMAC (2017) zum Verkauf an. Das Gerät wurde 2018 direkt über Apple bezogen. Die Rechnung wir mit übergeben. Der Mac ist optisch in einem neuwertigen Zustand. Der Mac funktioniert tadellos und hat folgende Ausstattung: IMAC 27"/RP580/CTO PROCESSOR 3.8GHZ QC I5, TB UP TO 4.2GHZ MEMORY 8GB 2400MHZ DDR4 - 2X4GB STORAGE 512GB FLASH STORAGE GRAPHICS AMD RADEON PRO 580 W/8GB VRAM Der Käufer hat sich nun beschwert, weil er davon ausgegangen ist einen IMac mit einem i7 Prozessor erworben zu haben. Des weiteren wäre der Mac in seinem Augen nicht in dem beschriebenen neuwertigen Zustand, da sich etwas Staub hinter dem Display befindet. Was für ihn ein erheblicher Mängel darstellt. Wie gesagt, dass Gerät ist von 2018. Ich kann mich zudem an keinen Staub erinnern. Muss aber dazu sagen, dass der Mac wirklich fast nie genutzt wurde. Laut Google sei das wohl ein bekanntes Problem bei den Geräten von 2017. Ich habe in der gesamten Anzeige keinen i7 Prozessor erwähnt. Bei seiner geleisteten PayPal Zahlung hat er den i7 im Betreff angegeben. Den Betreff der Zahlung sehe ich nicht beim verwenden der PayPal App. Der Käufer möchte nun eine Preisminderung von 250 Euro. Gibt es hierzu Standards? Ich bin mit der Preisminderung nicht einverstanden. Vielen Dank. Gruß
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2 ANTWORTEN 2

PayPal_Josi
Moderator
Moderator

Ahoi sijaniyi,

 

vielen Dank für deinen ersten Beitrag in unserer Online-Community.

 

Der Käufer könnte bei der Abwicklung über die geschäftliche Zahlung einen Konflikt melden. Möglicherweise könnte er dadurch entweder eine Teilrückzahlung einfordern oder eine Entscheidung von PayPal auf Rücksendung der Ware mit vollständiger Rückzahlung könnte getroffen werden.

 

Erfahrungsgemäß ist es empfehlenswert, außerhalb von PayPal eine Einigung zu finden, da geöffnete Fälle einen negativen Einfluss auf deiner Verkäuferhistorie nehmen könnten.

 

Liebe Grüße

Josi


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Kwintreepler
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Jetzt hat Paypal dich in der Mangel

"Erfahrungsgemäß ist es empfehlenswert, außerhalb von PayPal eine Einigung zu finden, da geöffnete Fälle einen negativen Einfluss auf deiner Verkäuferhistorie nehmen könnten."

Das klingt nicht nur wie eine Drohung sondern ist eine, die Paypal war machen wird. Zusätzlich zu deinen Kontoeinschränkungen, hat du absolut keine Wahl. Entweder du musst drauf eingehen oder aufgut glück hoffen das du deine Ware zurück bekommst. Der Käufer bekommt jetzt auf jeden Fall entweder sein Geld zurück oder die Ermäßigung, das liegt jetzt an dir. Paypal interessiert sich nicht für dich als Verkäufer. Ist ja nur der Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz. Stell dich mit dem Käufer gut, biete keine Angriffsfläche und lass dir das Gerät so schnell wie möglich zurück schicken.

Wenn das Gerät zurück gekommen ist zwingt dich Paypal mit einer extrem kurzen Zeitspanne sofort zu antworten ob der Artikel angekommen ist. Lass dich davon nicht stressen und gucke nach was der Käufer am Gerät kaputt gemacht hat. Dann legst du wiederspruch ein. Entweder via Mail oder Kontakt zum Service. Das wird nämlich nicht gerne von Paypal gesehen, da Verkäufer für Paypal keine Kunden sind. Danach machst du am ebsten ne ANzeige gegen den Käufer, denn ihr habt einen bindenen Kaufvertrag nach BGB §433 und nicht nach Paypal AGB.
Leider gibts wenig Möglichkeiten deine Rechte als Verkäufer war zu nehmen da Paypal das auch nicht itneressiert.

Der Käufer hat immer Recht

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