Käufer behauptet Ware bei beschmutzt

MarieLuise94
Beitragsleistender
Beitragsleistender
Hallo, ich habe über Vinted etwas verkauft, die Käuferin hat über Waren und Dienstleistungen bezahlt und behauptet jetzt die Ware bei beschmutzt. Ich bin mir zu 100% sicher das die nicht beschmutzt war als ich sie verpackt habe. Sie fragte ob ich ihr mit dem Preis entgegen kommen könnte, ich verneinte und hat ihr an, dass sie mir die Jacke zurück schickt und ich ihr das Geld zurück sende sobald sie mir eine Sendungsnummer sendet. Sie will die Jacke allerdings nicht zurück senden, sondern behaart auf einen Preisnachlass. Ich finde es seltsam da sie die Jacke unter gar keinen Umständen zurück senden möchte.
Login to Me Too
3 ANTWORTEN 3

PayPal_Carlo
Moderator
Moderator

Hallo MarieLuise94,

 

danke für deinen Post.

 

Hier würde grundsätzlich der Käuferschutz greifen, d.h. die Käuferin kann hierzu gern einen Käuferschutzfall eröffnen. Die Basis wäre dazu der Grund "Ware nicht wie beschrieben". Wir würden dann, unter Umständen, auf den Rückversand der Ware entscheiden, welches mit dem Einreichen einer Sendungsnachverfolgungsnummer einhergehen würde. Natürlich kann die Käuferin, im Rahmen des Käuferschutzes oder auch außerhalb der Bearbeitung, einen Vorschlag bezüglich einer Rabattierung unterbreiten, welches du aber nicht annehmen musst.

 

Viele Grüße

Carlo


Wenn diese Antwort hilfreich für dich war, zeige es gerne mit einem Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Danke, dass du ein Teil der Community bist und anderen hilfst!
Login to Me Too

MarieLuise94
Beitragsleistender
Beitragsleistender
Hallo Marcus, Ich hatte ihr bereits angeboten das sie mir die Ware zurückschickt und ich ihr das Geld komplett erstatte, dies wollte sie allerdings nicht. Sie behaart auf ihrem Preisnachlass.
Login to Me Too

PayPal_Carlo
Moderator
Moderator

Danke zunächst für deine Antwort.


Natürlich kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Käufer eine Rabattierung erwirken wollen. Du musst keinem Preisnachlass zustimmen.

 

Die Käuferin kann hier im Rahmen des Käuferschutzes agieren, woraufhin wir, wie beschrieben, beispielsweise auf Rückversand der Ware entscheiden würden. Parallel würde die Käuferin dann, nach Vorlage einer Sendungsnachverfolgungsnummer, den gesamten Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Das wäre also das von dir gewünschte Szenario. Jenes muss aber die Käuferin zunächst anstoßen.

 

Viele Grüße
Carlo


Wenn diese Antwort hilfreich für dich war, zeige es gerne mit einem Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Danke, dass du ein Teil der Community bist und anderen hilfst!
Login to Me Too

Haven't Found your Answer?

It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.