Käufer/Verkäuferschutz Bei Virtuellen Gegenständen

Snens
Beitragsleistender
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Hey

 

Meine Frage ist Wie funktioniert der Käufer/Verkäuferschutz bei Virtuellen Gegenstäden z.B Wenn der Käufer sein Geld zurückziehen will. Wie beweis ich das ich diesen einen Virtuellen Gegenstand geschickt bzw. gegeben hab oder was muss der Verkäufer machen um es einen Betrug zu verhindern oder was muss der Käufer machen damit er das Geld zurückbekommt? Gilt überhaupt der Käufer/Verkäuferschutz für Virtuelle Gegenstände? Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort

 

MfG

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PayPal_Stina
Moderator
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Hallo Snens,

 

willkommen in der Online-Community von PayPal und vielen Dank für deinen Beitrag. 🙂

 

Bei immateriellen oder digitalen Gütern gilt ein Lieferbeleg als zwingender Nachweis dafür, dass der Artikel zugestellt oder die Bestellung ausgeführt wurde.

 

Dies könnte beispielsweise ein Nachweis mit dem Versanddatum des Artikels und einer Angabe sein, dass er:

  • dem Empfänger elektronisch zugestellt wurde (einschließlich E-Mail- oder IP-Adresse),
  • vom Empfänger empfangen oder abgerufen wurde.

Auch letzteres spielt hierbei eine wichtige Rolle.

 

Liebe Grüße

Stina

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