Gewährleistungspflicht durch die Hintertür mit Ebay/Paypal

Coolscan
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Ich kann für alle mitlesenden Verkäufer nur die dringliche Warnung aussprechen, als privater Verkäufer Paypal anzubieten, erst Recht wenn man gebrauchte Artikel verkauft.

 

Wie ich in einem aktuellen Fall feststellen musste, darf der Käufer bis zu 30 Tage nach dem Erhalt des Artikels eine Rückgabe des selbigen durchsetzen, diese ist lt. Ebay in den AGB von Paypal enthalten und man stimmt dieser mit der Erstellung des Accounts zu.

 

Ein Ausschluss der Gewährleistung - welcher gesetzlich zulässig ist - wird hierbei eindeutig umgangen und der private Verkäufer wird plötzlich gewährleistungspflichtig (!). Das heißt, ich kann mir einen Artikel kaufen, nutze ihn 29 Tage lang, am 30. Tag geht er kaputt (vielleicht mutwillig?) - Ebay und Paypal werden dem Käufer den Kaufpreis in jedem Fall gutschreiben, und dem Verkäufer das Geld abziehen. Als Trostpreis bekommt man einen defekten Artikel retour...

 

Ergo - wer Paypal anbietet, läuft Gefahr, viel Geld zu verlieren. Man muss nur an die richtigen Käufer geraten, bei mir lief es bislang auch sorgenfrei. Bislang. Ich bin derzeit noch in beratenden Gesprächen mit meiner Rechtschutzversicherung über die weiteren Schritte, da hier mehrfach fragwürdige Entscheidungen durch Ebay/Paypal getroffen werden. Einseitige Auflösung von Kaufverträgen durch den Käufer unter Mithilfe der Plattform, Außerkraftsetzung des Gewährleistungsausschlusses und noch vieles mehr steht im Raum. Ich habe in 20 Jahren über 500 Verkäufe und Käufe durchgeführt, aber das aktuell setzt allem die Krone auf.

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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Übrigens: Ein kompletter Ausschluß der Gewährleistung ist gar nicht möglich. Man muss immer zumindest für den beschriebenen Zustand haften, und für alles, was der Köufer anhand der ybeschreibung erwarten kann. (Ich kann nicht "funktionsfähiges Handy" schreiben, und ein Handy mit defektem Akku verschicken.)

 

Ansonsten ein paar Tipps zu Gewährleistung bzw. Sachmöngelhaftung:

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

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2 ANTWORTEN 2

thomas-1
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Kannst Du bitte konkret die Punkte aus den AGB von eBay und/oder PayPal benennen, auf die Du dich beziehst? So ist mir das zu allgemein. Was meinst Du mit Rückgabe? Bei mangelhafter Ware? Bei Nicht-Gefallen? Ohne Grund?

 

Und meinst Du tatsächlich die Stornierung des Kaufvertrags oder nur die Stornierung der Zahlung? Wenn PayPal die Zahlung rückgängig macht, dann ist damit eigentlich noch nicht der Kaufvertrag selber storniert. Der Verkäufer kann die Forderung (Zahlung des Kaufpreises) auf anderem Wege (z.B. überweisung) immer noch direkt vom Käufer verlangen (z.B. Mahnung, Mahnbescheid, Zivilklage), sofern nur die Zahlung storniert wurde, der Kaufvertrag aber bestehen bleibt. Daher meine Frage nach Details.

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thomas-1
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Übrigens: Ein kompletter Ausschluß der Gewährleistung ist gar nicht möglich. Man muss immer zumindest für den beschriebenen Zustand haften, und für alles, was der Köufer anhand der ybeschreibung erwarten kann. (Ich kann nicht "funktionsfähiges Handy" schreiben, und ein Handy mit defektem Akku verschicken.)

 

Ansonsten ein paar Tipps zu Gewährleistung bzw. Sachmöngelhaftung:

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

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