Hallo Rohatos,
wenn ein Käufer einen Käuferschutz eröffnet, muss er dich nicht zwingend vorher darüber informieren. Es wäre nett, aber nicht notwendig. Wenn du die Ware versichert an die von uns mitgeteilte Adresse verschickt hast, sollte es nichts zu befürchten geben.
Viele Grüße
Susann
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