Ebay Kleinanzeigen Artikel auf Wunsch als Brief verschickt!

Max2152
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Hallo,

ich habe auf Wunsch des Käufers einen Artikel bei Ebay Kleinanzeigen als Briefsendung verschickt!

Jetzt scheint die Sendung nicht angekommen zu sein und der Käufer hat einen Fall bei Paypal eröffnet.

Dabei ist mit aufgefallen das der Käufer mir eine andere Lieferadresse angegeben hat als bei Paypal angegeben ist!

 

wie sieht es in solch einem Fall aus?

 

fragt

Max

 

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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Da der Käufer einen Konflikt über Paypal geöffnet hat, ist die Zahlung über PayPal mit "Ware bezahlen" erfolgt. Dann ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an die bei der PayPal-Transaktion angegebenen Adresse zu versenden, und zwar mit Sendungsnachweis. Wenn Du gegenüber PayPal keine Sendungsnummer angeben kannst, wird PayPal dem Käufer das Geld nirmalerweise erstatten und von Deinem PayPal-Konto abbuchen.

 

Anders sieht es zivilrechtlich aus: Sofern es ein Verkauf von Privat war und nichts anderes vereinbart war, trägt der Käufer das Transportrisiko. Als Verkäufer schuldest Du dem Käufer nur das Absenden der Ware. Sofern Du das Absenden der War als unversicherte Sendung (Brief, Päckchen) nachweisen kannst (zum Beispiel durch einen Zeugen, der beim Abgeben des Briefs/Päckchens in der Postfiliale dabei war), kannst Du den vereinbarten Kaufpreis vom Käufer verlangen und deine Forderung gegebenenfalls auf dem zivilen Rechtsweg (Fristsetzung, Mahnbescheid, R chtsanwaltsschreiben, Zivilklage) durchzusetzen versuchen. Denn dadurch, dass PayPal den Betrag über den Käuferschutz zurückbucht, hat der Käufer seinen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt.

 

Allerdings: Ob Du zivilrechtlich Erfolg hast, hängt zum einen davon ab, wie glaubhaft Du den Versand der unbeschädigten, der ybeschreibung entsprchenden Ware nachweisen kannst. Und es spielen viele weitere Details eine Rolle (Adresse des Käufers echt oder Identitätsdiebstahl, Käufer solvent, Verkauf privat/gewerblich, Vereinbarte Versandart, etc.), dass ich Dir empfehlen würde, einen Rechtsanwalt, Verbraucherberater am Rat zu fragen (oder zumindest ein juristsches Forum). Wenn es um einen kleinen Betrag handelt, mag es auch sinnvoller sein, das Geld einfach zurückzuerstatten, weil wenn Du auf dem Zivilweg verlierst , trägst Du nich die Kosten des Verfahrens.

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thomas-1
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Noch was anderes: Der Käufer behauptet, der Brief wäre nicht angekommen. Als Absender kannst Du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Das geht prinzipiell auch bei Briefen ohne Senungsnummern, auch wenn die Erfolgsaussichten geringer sind, da Briefe ohne Sendungsnummer auf dem Postweg eben nicht registriert werden. Aber wenn der Brief tatsächlich auf dem Postweg steckengeblieben ist, findet er sich vielleicht noch wieder. Der Nachforschungsantrag kann nur vom Absender gestellt werden und ist kostenpflichtig.

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Max2152
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Ich danke herzlich für die umfangreiche Antwort.

Ich habe -leider zu spät aufgefallen- einen weiteren Fehler gemacht, indem ich die Sendung an eine Adresse geschickt habe die nicht mit der bei  Paypal hinterlegten Adresse identisch war.

Somit bin ich böse auf die Nase gefallen und darum gilt: Fehler gemacht, Daraus gelernt, Aufstehn, Nase putzen, Besser machen.

 

PS: Irgendwie habe ich aber so ein Gefühl das mich der Käufer gelinkt hat.

 

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