Zahlen mit Freunde und Bekannte - selbst Schuld?

UserFreddy
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ich habe (auf Wunsch des Verkäufers) mit 'Freunde und Bekannte' einen Kauf bei eBay-Kleinanzeigen bezahlt. Da ursprünglich Abholung angeboten wurde, hatte ich – trotz der Warnungen – keine Bedenken.

Leider meldet sich der Verkäufer seither nicht mehr. Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt.

Im Vorfeld möchte ich klären, ob ich oder wer sonst über den Inhaber des betreffenden Accounts Auskunft erhalten kann.

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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Der PayPal-Käuferschutz gilt nur für Zahlungen von Waren und Dienstleistungen. Zahlungen an Freunde und Bekannte fallen nicht untr den Käuferschutz.

 

Es steht Dir aber der normale Rechtsweg frei, d.h. Du kannst versuchen, deine Forderung direkt gegenüber deinem "Freund" geltend zu machen (Forderung mit Fristsetzung, Mahnbescheid, Rechtsanwalt einachalten, Zivilklage, ...). Dazu brauchst Du eine ladungafähige Adresse deines "Freundes". Hast Du diese nicht und meldet sich dein "Freund" auch nucht mehr, kann eventuell eine Anzige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft helfen. Die Polizei wird dann versuchen, den Täter zu ermitteln. Dein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und so eventuell an die Adresse des Verdächtigen kommen, die für ein ziviles Verfahren benötigt wird. 

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4 ANTWORTEN 4
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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Der PayPal-Käuferschutz gilt nur für Zahlungen von Waren und Dienstleistungen. Zahlungen an Freunde und Bekannte fallen nicht untr den Käuferschutz.

 

Es steht Dir aber der normale Rechtsweg frei, d.h. Du kannst versuchen, deine Forderung direkt gegenüber deinem "Freund" geltend zu machen (Forderung mit Fristsetzung, Mahnbescheid, Rechtsanwalt einachalten, Zivilklage, ...). Dazu brauchst Du eine ladungafähige Adresse deines "Freundes". Hast Du diese nicht und meldet sich dein "Freund" auch nucht mehr, kann eventuell eine Anzige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft helfen. Die Polizei wird dann versuchen, den Täter zu ermitteln. Dein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und so eventuell an die Adresse des Verdächtigen kommen, die für ein ziviles Verfahren benötigt wird. 

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UserFreddy
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Der 'freundliche' Hinweis

Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden


PayPal-Leitfaden zu Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden
Reguliert von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist die PayPal Holdings Inc. einer der inzwischen weltweit beliebtesten Zahlungsdienstleister.
Um die sichere Nutzung der PayPal-Plattform und die Zusammenarbeit mit lokalen, nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zu fördern, hat PayPal Holding Inc. ein Global Investigations (GI)-Team eingerichtet.

>https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/law-enforcement

 

hat zu einer Antwort des 'Freundes' geführt .....

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thomas-1
Häufiger Beitragsleistender
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Prima. Das freut mich für Dich und mag auch für andere als Anregung dienen. Danke dafür.
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Henrike123
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Da ich im Moment das gleiche Problem habe, wäre ich daran interessiert wie dein „freundlicher Hinweis“ aussah. Hast du ihn über die PayPal E-Mail geschickt oder direkt über eBay Kleinanzeigen? Und wie sah er inhaltlich aus. VG, Henrike
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