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Hallo Johnnyy,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community.
Wir agieren bei einer Zahlung im Einzugsverfahren lediglich als Zahlungsdienstleister. Sprich, das Abo besteht nicht mit uns, sondern dem Händler und wir regeln nur die Zahlungen. Dementsprechend ist die Kündigung des Abonnements nur beim Händler möglich.
Eine Stornierung der Zahlung im Einzugsverfahren sorgt zwar dafür, dass der Händler nicht mehr abbuchen kann, ist aber nicht zeitgleich eine Beendigung des Abonnements. Es kann also passieren, dass der Händler nach Stornierung der Zahlung im Einzugsverfahren das Geld auf einem anderen Weg von dir einfordert.
Eine Mitgliedschaft bei DAZN solltest du auch direkt bei DAZN kündigen können. Ist die Kündigung über Google Play nötig, dann wende dich bitte direkt an Google Play.
Liebe Grüße
Carlo
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