Käuferschutz bei Abofalle abgeleht

flyka242
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Hallo liebe Community, Ich bin entsetzt darüber, dass mein Käuferschutzantrag wegen einer Abofalle abgelehnt wurde. Ich habe eine Zahlung über 0,99 € über Paypal freigegeben. Gleich danach wurden vom gleichen Anbieter einmal 19,99 € und nochmal 39,99 € eingezogen. Diese Zahlungen habe ich nicht bewusst autorisiert. Der Anbieter hat hier klar gegen die Button-Lösung verstoßen, sodass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Bei der Recherche im Nachhinein sind ganz deutlich auch seitens des Verbraucherschutzes betrügerische Absichten des Anbieters zu belegen. Banken sind nach § 675u BGB grundsätzlich verpflichtet, nicht autorisierte Lastschriften zurückzugeben. Die Nachweispflicht über die Autorisierung liegt bei der Bank. Mein Käuferschutzantrag und auch der Widerspruch wurden jedoch abgelehnt. "Diese Entscheidung wurde getroffen, da laut unseren Aufzeichnungen diese Transaktion richtig verarbeitet wurde." Ein Nachweis wurde nicht erbracht. Was mich ägert ist, dass man - aus o.g. Grund - bei jeder Bank Lastschriften mit einem Klick zurückgeben kann. Hier entscheidet man sich bewusst für eine PayPal-Zahlung, in der Annahme, hier seien die Zahlung sicherer. Im Endeffekt stellt sich aber hier heraus, dass Paypal entgegen gesetzlicher Vorschriften handelt und den Verbraucher letztendlich schlechter stellt. Kann mir jemand, wie ich nach Ablehnung des Widerspruchs Paypal per Mail kontaktieren kann? Ich hoffe auf eure Hilfe und möchte darum bitten, auf "Selbst Schuld"-Antworten zu verzuchten.
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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Clara
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Hallo @flyka242,

 

vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.

Dass es mit einem Anbieter zu Schwierigkeiten gekommen ist, tut mir leid zu lesen.

 

Deiner Beschreibung nach, scheinst du für den relevanten Anbieter eine Zahlung im Einzugsverfahren eingerichtet zu haben, damit Abobeiträge eingezogen werden können. Genau welche Vereinbarungen du mit dem entsprechenden Anbieter getroffen hast, weiß PayPal nicht, weshalb wir auch nicht prüfen können, ob etwaige Einzüge rechtmäßig waren oder nicht. Eine entsprechende Klärung müsste dafür daher gegebenenfalls über rechtliche Schritte erfolgen, wenn du dich anderweitig mit dem Händler nicht einigen kannst. Weitere Infos dazu findest du in unseren AGB

Unser Käuferschutz sichert dich bei einem Kauf nur ab, wenn du die bezahlte Ware oder Dienstleistung entweder nicht erhalten hast oder sie erheblich vom Angebot abweicht. Beides scheint hier aber nicht das entscheidende Thema zu sein.

 

Ich hoffe, diese Infos lösen das Rätsel um den abgelehnten Fall auf.

Liebe Grüße
Clara


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flyka242
Beitragsleistender
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Hallo Clara, Vielen Dank für deine Antwort. Was mich ärgert ist, dass ich bei meiner normalen Bank eine Lastschrift selbst bei autorisiertem Einzug 8 Wochen lang zurückgeben kann. Dann wäre es am Anbieter nachzuweisen, dass es rechtswirksamer Vertrag besteht (was hier nicht der Fall ist). Dies führt im Ergebnis zur Beweislastumkehr und wurde vom Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher extra so eingeführt. Paypal entscheidet hier zu Ungunsten des Verbrauchers und entgegen der gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon, ob der Fall nun als Käuferschutzantrag genehmigt wird oder nicht, ist Paypal nach europäischem Recht eine Bank mit gleichen Rechten und Pflichten. Daher ist Paypal meines Erachtens rechtlich dazu verpflichtet, Lastschriften mindestens innerhalb von 8 Wochen zurückzugeben. Ich bitte um Erklärung, warum Paypal der Meinung ist, dieser Pflicht nicht nachkommen zu müssen. Viele Grüße
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PayPal_Clara
Moderator
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PayPal hat in diesem Fall als Zahlungsvermittler fungiert, nicht als die Bank, die die Buchung der Lastschrift durchführt. Entsprechend kann über uns auch die Lastschrift nicht storniert werden. Wie gesagt, autorisierst du über eine Zahlung im Einzugsverfahren Zahlungseinzüge in der Zukunft. Entsprechen die erfolgten Einzüge nicht deiner Vereinbarung mit dem Anbieter, kläre bitte mit diesem direkt das Problem. Möglicherweise kannst du dazu hilfreiche Tipps auf der Webseite des Verbraucherschutzes finden.

Clara


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