Widerspruch nicht möglich. Seltsame Art von Konfliktlösung

DB9209
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 20. März nahm ich eine Dienstleistung für meine Hausarbeit in Anspruch.

Die Dienstleistung wurde leider zu meinem Nachteil nicht erfüllt. Ich hatte dafür 200 Euro bezahlt.

Nun hatte ich einen Fall eröffnet und alle Details mit eingebracht. Da der Verkäufer nicht darauf reagiert hatte und PayPal mich darauf hinwies, dass die den Fall schließen, wenn ich den Käuferschutz nicht aktiviere und das Problem melde, hatte ich quasi den Fall als Problem gemeldet.

Nun hatte Paypal mich vorletzte Woche an einem Werktag 20 Uhr abends um nähere Informationen gebeten. 2-3 Tage danach wurde der Fall ebenfalls gegen 20 Uhr geschlossen. 

Einen Anspruch auf Widerspruch habe ich komischerweise nicht.

 

Zum Vergleich hatte ich 1 1/2 Jahre zuvor schon mal einen ähnlichen Fall eröffnet und mein Geld zurückbekommen. Die gleiche Art an Nachweisen usw.

Deswegen verstehe ich diesmal das Prozedere nicht. Ein Telefonat mit einer eher mürrischen PayPal Mitarbeitern konnte mich vorhin nicht zufriedenstellen. 

Der Transaktionscode lautet 3MB167486S3008415.

 

mit freundlichen Grüßen

DB9209

Login to Me Too
4 ANTWORTEN 4

PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo DB9209,

 

vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es tut mir leid, dass anscheinend ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde.

 

 Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.

 

Laut deiner Beschreibung, könnte hier ein Artikel die Basis des Käuferschutzantrages gewesen sein, welcher teilweise oder ganz individuell angefertigt wurde. Es könnte fraglich sein, inwiefern hier ein valider Käuferschutzgrund vorliegen würde.

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden. Du kannst, in der Regel, innerhalb von zehn Tagen, nach der Schließung des Falls, Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

 

So kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung eines Falls einlegen:

1. Gehe zu "Konfliktlösungen".
2. Klicke auf "Problem melden".   
3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest.
4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.

 

Ich hoffe, das ich dir etwas behilflich sein konnte.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
Login to Me Too

grelllo
Beitragsleistender
Beitragsleistender

Hallo,

 

in einem Fall, der nach meiner Überzeugung von Paypal zu meinen Ungunsten entschieden wurdem, möchte ich auch gerne Widerspruch einlegen. Der von dir beschriebene Weg....

 

1. Gehe zu "Konfliktlösungen".
2. Klicke auf "Problem melden".
3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest.
4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.

 

....ist leider nicht möglich, da in der Spalte "Aktion" nur der bewusste Fall angezeigt werden, aber definitiv kein Widerspruch eingelegt werden kann!

 

Was also muss ich tun um einen Widerspruch einzulegen?

 

Gruss, Jens

Login to Me Too

PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo @grelllo,

 

vielen Dank für deine Nachfrage bezüglich der Möglichkeit des Widerspruches.

 

Deine Verärgerung ist durchaus nachvollziehbar. Die Fachabteilung versucht jedoch stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.

 

Insofern dir die Möglichkeit Widerspruch einzulegen nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, kannst du jenen Widerspruch auch gern über den Kundenservice einleiten lassen.

 

Hier könntest du dann womöglich parallel auch gleich einmal deine neuen Informationen zusammen mit der Fachabteilung durchsprechen.

 

Grundsätzlich könntest du deinen Sachverhalt aber auch gern hier einmal vorab kurz darstellen und ich könnte dir womöglich eine allgemeine Einschätzung zu den Gründen der Fallentscheidung geben können.

 

Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte und wünsche dir ein schönes Wochenende.

 

Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich gern weiterhin für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
Login to Me Too

DB9209
Beitragsleistender
Beitragsleistender
Hi Marcus,
ich hatte nach 1 Woche diese Art von Lösung ausprobiert, da ich diese Variante ergoogeln konnte. Leider war der Button „Aktion“ nicht ersichtlich. Danach habe ich mich telefonisch mit Paypal wie bereits gesagt auseinander gesetzt, wo mir auch nicht geholfen werden konnte. Die URL existiert wieder, aber wurde zwischenzeitlich rausgenommen vom Verkäufer, sodass ich keine Gelegenheit hatte eine URL als Nachweis zu zeigen, vor allem nicht in diesen 3 Tagen. Denn wenn die URL nicht existiert, habe ich keine weiteren Infos.
Einen ähnlichen Fall hatte ich bereits Ende 2021 gehabt, wo ich den Käuferschutz aktiviert habe, deswegen verstehe ich diese Vorgehensweise einfach nicht und hierbei handelt es sich auch nicht um einen kleinen Betrag.
LG
Login to Me Too

Haven't Found your Answer?

It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.