Hallo,
ich habe eine Retourenkostenerstattung beantragt, woraufhin ich aufgefordert wurde, binnen 14 Tagen eine Bestätigung über die Rückzahlung des Kaufpreises nachzureichen. Da sich der Händler aber leider ziemlich viel Zeit gelassen hat, konnte ich innerhalb der Frist keine Nachweise erbringen und der Fall wurde geschlossen.
Auch nachdem ich den Nachweis einige Tage später nachgereicht habe, wurde der Fall nicht weiter verfolgt. Es hieß nur, ich hätte mich ja wenigstens innerhalb der 14 Tage "melden" sollen. Woher soll ich denn wissen, dass die 14-Tage-Frist evtl. verlängert wird, wenn man sich nur "meldet"? Jedenfalls hab ich mein Möglichstes getan, damit der Händler sich regt und mir das Geld zurückerstattet. Aber sowas liegt ja nicht in meiner Macht. Und wenn die 2 Wochen verstrichen sind, geht kein Weg mehr rein.
Ahoi FDLM,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.
Ärgerlich zu lesen, dass dein Antrag auf kostenlosen Retouren aufgrund eines Fristversäumnisses abgelehnt worden ist.
Die Entscheidung auf Erstattung der Rücksendekosten liegt hier bei unseren Fachkollegen.
Wir würden dir empfehlen, diese noch einmal erneut zu kontaktieren.
Liebe Grüße
Josi
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