Rückzahlung nach Rücksendung nicht erhalten - Käuferschutz
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Hallo zusammen,
ich möchte Käuferschutz beantragen, weil ich eine Rückzahlung nach Retour nicht erhalten habe, finde aber den Punkt im Bereich "Käuferschutz" nicht. Wie gehe ich vor?
Ich habe einen Artikel storniert und nachweislich zurück gesendet. Laut DHL Sendungsverfolgung ist das Paket vor 14 Tagen bei Verkäufer angekommen. Leider habe ich aber weder eine Eingangsbestätigung erhalten noch eine Rückzahlung. Auf Anfragen beim Kundendienst erhalte ich nur automatisierte Standardmails mit Aussagen wie "hohes Retouraufkommen" und "es kann einige Tage dauern".
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Guten Morgen markklub,
willkommen in unserer Community.
Wenn du Ware unaufgefordert an den Verkäufer zurückschickst, so kommt die Rückerstattung nicht automatisch. Diese muss erst vom Verkäufer initiiert werden, ansonsten müsstest du ewig auf das Geld warten. Also am besten schnell mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und eine Lösung finden. Dieser hat im besten Falle direkt in der Transaktion einen Rückzahlungs-Button. Da er bei dir gar nicht darauf eingeht, hast du die Möglichkeit, einen Konflikt zu eröffnen, um PayPal zu Rate zu ziehen. Bitte unbedingt auf gegebene Fristen achten!
Viele Grüße
Susann
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Ich frage mich aber genauso wie der Autor der Frage: Ist dieser Fall mit dem Paypal Käuferschutz abgedeckt?
Ich finde den Punkt nämlich auch nicht und habe deshalb unter einem anderen Punkt einen Antrag gestellt. Passiert ist mir aber das Gleiche.
Ich habe Artikel fristgerecht retourniert, zügig beim Kundenservice des Versandhändlers nachgefragt und nachdem dieser nicht mehr antwortete, habe ich Paypal eingeschaltet. Darauf reagiert der Verkäufer übrigens auch nicht.
Ist das nun vom Käuferschutz abgesichert? Oder was macht Paypal sonst zur Konfliktlösung?
Vielen Dank schonmal!
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Hallo zusammen,
herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Prinzipiell ist das abgedeckt. Wichtig sind hier aber vor allem 2 Punkte: Die Ware muss signifikant von der Beschreibung abweichenund die Rücksendung muss an die Adresse erfolgen, die der Händler bei PayPal dafür angegeben hat. Im Zweifel gern vorab erfragen. Für Nichtlieferung gibt es einen eigenen Grund bei Falleröffnung und der gewöhnliche Widerruf wegen Nichtgefallens ohne Händlerfehler ist nicht Teil des Käuferschutzes.
Liebe Grüße
André
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Hallo liebe Moderatoren,
eure Antworten sind beide gut gemeint. Und ich habe jetzt auch verstanden, dass es NICHT vom PayPal Käuferschutz abgedeckt ist.
Sowohl in der Frage des ersten Autors sowie in meinem Beitrag ging es nur um die Retoure.
Schade, dass beide Moderatoren unnötige Infos über andere Szenarien erklären, nur um sich vor der eigentlichen Antwort zu drücken.
Als Kunde denkt man ja, dass man durch die Zahlung mit Paypal abgesichert ist. Die Retoure ist ein wichtiger Teil des Online Shoppings. Schade, dass sich Paypal da mittlerweile raus hält. Milliardenschwere Firmen bereichern sich hier regelmäßig an Kunden. Wenn (wie in meinem Fall) eine Servicehotline lediglich aus einem Anrufbeantworter besteht, der Kundenservice sachlich-freundliche Mails nicht beantwortet und auch über Social Media nicht reagiert, dann wäre es hilfreich gewesen wenigstens mit Paypal einen starken Partner zu haben, der einem zu seinem Recht verhilft.
Das ist aber nicht der Fall. Danke für nichts Paypal.
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Ich habe dein Anliegen vermutlich nicht ganz verstanden. Vor allem die Stelle nicht, an der sich eine Firma angeblich zu unrecht an dir bereichert, weil du ein Produkt wegen Nichtgefallens zurücksendest, ohne dass die Firma irgendetwas falsch gemacht hat. Und auch die Stelle nicht, an der wir uns angeblich um eine Antwort drücken. Das ist ein ganz gewöhnlicher Widerruf, der dir gesetzlich zusteht und den du jederzeit auch gerichtlich geltend machen kannst. Das war nie ein Teil des Käuferschutzes und ich weiß auch nicht, warum du das annimmst. Genau deshalb gibt es den Grund "Ich hab's mir anders überlegt" auch nicht bei der Eröffnung eines Falles.
Ich glaube, dass wir sehr transparent antworten und uns in keinster Weise um irgendetwas drücken. Wenn wir etwas tun, was wir vorher anders versprochen haben, dann sag uns das gern, damit wir helfen können. Aber bitte erwarte keine Leistung, für die es gar kein Angebot und keine Regelung gibt. Wir dürfen ohne eine solche Vereinbarung nicht einfach Geld zurückbuchen. Der Käuferschutz ist eine PayPal-eigene Zusatzleistung, der beide Parteien bei einen Kauf zustimmen. Diese Regelung gilt weltweit, ungeachtet dessen, wie die gesetzlichen Bedingungen im jeweiligen Land aussehen. Insofern können und dürfen wir auch nach dieser Richtlinie agieren. Das hat nichts mit den lokalen gesetzlichen Rechten und Pflichten zu tun, die natürlich dennoch Gültigkeit haben. Du hast zwar schon bei Kontoeröffnung unsere AGB gelesen, verstanden und akzeptiert, aber wirf vielleicht doch nochmal einen Blick auf die Käuferschutzrichtlinie. 😉
Danke für dein Verständnis.
André
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Mein Fall hat sich ja glücklicherweise erledigt, sodass ich selbst nicht mehr betroffen bin. Ich empfinde aber die Antwort des Moderators Andre als herablassend und in keiner Weise hilfreich. Ein Beispiel: "Ich hab's mir anders überlegt" wird von ihm als Grund für eine Retoure unterstellt. Der Kundenanfrage zuvor ist das in keiner Weise zu entnehmen und diese Formulierung ist eine abwertende Interpretation.
Meist ist der Kunde enttäuscht von dem erhaltenen Produkt, das man sich ja nunmal vorher nicht anschauen kann und möchte es deswegen zurückgeben. Deswegen hat der Gesetzgeber ja das grundsätzlich bedingungslose Widerrufssrecht im Fernabsatz geschaffen. Wenn nun der Verkäufer nach Retour den erhaltenen Betrag nicht zurück zahlt, wird eine gesetzliche Regelung umgangen. Und es ist für den Käufer keinesfalls leicht, eine solche ihm zustehende Rückzahlung durchzusetzen. Von der Mahnung bis zum Vollstreckungstitel ist es im Zweifelsfall ein langer Weg und der Kunde muss auch finanziell in Vorleistung gehen um (vielleicht) sein Geld jemals wiederzusehen. Und dann freut man sich halt, dass man mit Paypal bezahlt hat und denkt, man ist abgesichert. Und dann muss man feststellen, dass dem nicht so ist...
Einem Kunden dann auch noch zu sagen, er hätte mal die AGB lesen sollen (bitte, wer tut das schon), ist ungefähr so seriös, wie ein Gebrauchtwagenhändler, der auf das Kleingedruckte im Kaufvertrag verweist. Lieber Moderator, das ist ganz schlechter Stil.
Stattdessen wäre Verständnis für die Situation angezeigt und vielleicht das Aufzeigen von Alternativen.
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Vielen Dank Markklub für deinen letzten Beitrag. Ich finde die Antwort von Andre auch sehr herablassend. Hilfreich fand ich sämtliche Antworten der Moderatoren nicht, aber jetzt weiß ich immerhin, was ich vom Käuferschutz und vom Kundenservice von Paypal zu erwarten habe.
Damit ist mein Wissensdurst in diesem Thread gestillt. Ich bin AGBS lesen und wünsche Andre viel Spaß bei der Fortbildung zum empathischen Umgang mit enttäuschten Kunden 😉
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure konstruktive Rückmeldung, das nehme ich mir gern an. 🙂
Halten wir es aber mal ganz sachlich und informativ: Der Käuferschutz ist nur anwendbar, wenn ein Artikel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung entspricht. Trifft das nicht zu, dürfen wir nicht eingreifen. Deshalb können wir euch leider auch keine Lösung nennen. Was nicht bedeutet, dass die Erstattung nicht euer gutes Recht wäre - nur können wir es in diesem Fall (Widerruf) nicht für euch durchsetzen.
Es tut mir leid, wenn euch die Formulierung missfällt, dafür kann ich mich nur entschuldigen. Versteht bitte aber auch, dass es uns nicht behagt, wenn uns Dinge unterstellt werden, die nicht zutreffen. Das zeigt, dass offenbar Erklärungsbedarf besteht, weswegen wir auch gern mal etwas weiter ausholen. Nehmt das bitte nicht persönlich. Wir sorgen dafür, dass ihr eure bestellte Ware und der Verkäufer sein Geld bekommt. Wenn bis dahin irgendwas nicht klappt, helfen wir gern und auch wirklich oft. Und klar, Kleingedrucktes hin oder her, ich verstehe das. Aber PayPal reguliert mit dem Käufer- und Verkäuferschutz in den meisten Fällen Fehler und Produkte Anderer, was natürlich nicht bedingungslos möglich ist und für beide Seiten akzeptabel sein muss. Zumindest diese Bedingungen (Käuferschutzrichtlinie) sollte man tatsächlich kennen, das kann ich euch nur ans Herz legen. Und sie sind deutlich näher an dem, was man als gesunden Menschenverstand bezeichnen könnte, als das Kleingedruckte bei so manchem Gebrauchtwagenhändler. Der das Produkt übrigens sogar genau kennt und selbst verkauft. 😉
Liebe Grüße
André
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Guten Tag,
Ich habe dasselbe Problem mit einem online kauf.
Der Versender meldet sich nicht auf Mails, telefonisch wird man auf eine O2-anrufbeantwoter geleitet.
Seit etwa 4 Wochen warte ich auf die Rückerstattung.
Hat mir jemand einen Tipp für die weitere Vorgehensweise?
Leider bin ich nicht rechtschutzversichert. D.h. eine Erstberatung beim Anwalt würde mich mehr Geld kosten, das die Höhe der Rückerstattung übertrifft.
Danke schön und viele Grüße
M.
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