Rücklastschrift
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Den Satz "Jetzt behauptet er: Ich wäre ja nicht erschienen", verstehe ich nicht...
Wenn Du den Fall wegen nicht erhaltener Ware/Dienstleistung gemeldet (und innerhalb von 20 Tagen an Paypal zur Entscheidung eskaliert) hast, dann muss der Anbieter belegen, dass er Dir die Ware (also z.b. eine gültige Buchungsbestätigung) hat zukommen lassen. Kann er das (vielleicht auch, weil er diese noch nachliefert), dann wirst Du verlieren.
Ohne einen Beleg über die Auslieferung wird der Reiseanbieter verlieren und Du Dein Geld zurückbekommen.
Ob der Anbieter viele negative Bewertungen hat, spielt dafür keine Rolle - denn genau dafür ist ja der Käuferschutz da!
Eine Rücklastschrift würde ich Dir nicht empfehlen, denn diese trifft ja Paypal und nicht den Händler.
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Hallo Ulli,
danke für deine Antwort.
Nachdem ich den gebuchten Umsatz als Problemfall gemeldet habe, hatte ich mit dem Reiseanbieter via PayPal ein paar Zeilen gewechselt. Er hat auf meine Forderung mir das Geld zu erstatten geantwortet, dass ich ja selber Schuld bin. Ich wäre am Hotel nicht erschienen. Seiner Darstellung nach wäre die Buchung korrekt gelaufen und ich bekomme daher natürlich kein Geld zurück. Dass ER mir nach vermeintlich erfolgreicher Buchung jedoch zwei Mails mit Information über Storno seinerseits zukommen lassen hat interessiert ihn nicht.
Ich werde meine Rechtsschutzversicherung einschalten. Mein Vertrauen in den PayPal Käuferschutz ist relativ gering.
Viele Grüße und guten Start in die Woche
Michael
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Mit dem Einschalten Deines Rechtsschutzes würde ich an Deiner Stelle noch warten.
Es ist ja durchaus möglich, dass Paypal den Fall für Dich entscheidet und dann würde dafür ja keine Notwendigkeit mehr bestehen.
Zwar ist der Fall nach Deiner Beschreibung eigentlich klar:
Nach Deiner Angabe hast Du keine Lieferung (Buchungsbestätigung) erhalten. Im Gegenteil: Du hast statt dessen eine Benachrichtigung bekommen, dass die Buchung nicht zustande gekommen ist. Damit hat der Verkäufer seine Dienstleistung nicht geliefert und trägt natürlich auch das Verschulden, falls diese Hotelreservierung deshalb verfallen sein sollte.
Demnach müsste Paypal Dir über den Käuferschutz das Geld zurückerstatten.
Aber leider sind die Fallprüfungen bei Paypal oft etwas schlampig. Da nimmt sich meist niemand so viel Zeit, wie ich sie mir jetzt genommen habe. Deshalb besteht immer auch ein Risiko einen Fall zu verlieren, auch wenn man eindeutig im Recht ist.
Wenn das passieren sollte, könntest Du bei Paypal anrufen, den Fall (möglichst kurz und präzise) darlegen und auf erneute Fallöffnung und neue Entscheidung bestehen.
Erst wenn auch das nicht klappt, solltest Du die Sache von Deinem Anwalt verfolgen lassen.
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